Zum Inhalt springen

ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 34

Sollen hohe Vermögen und große Erbschaften stärker, gleich oder geringer als heute besteuert werden?

Eine Vermögensteuer wird seit 1997 nicht erhoben. Die festgesetzte Steuer auf Erbschaften und Schenkungen erreichte 2025 mit 21,4 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert. Über die Ausnahmen für Betriebsvermögen hat das Bundesverfassungsgericht gerade verhandelt. Wie sollen hohe Vermögen und große Erbschaften künftig besteuert werden?

Läuft

Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 7: Steuern und Abgaben · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Eine Vermögensteuer, also eine laufende Steuer auf das Vermögen selbst, wird seit 1997 nicht mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 entschieden, dass das Gesetz verschiedene Vermögensarten ungleich bewertete. [1] Das Aufkommen der Erbschaftsteuer und einer Vermögensteuer steht allein den Ländern zu. [2] Bei Erbschaften und Schenkungen bleiben Ehegatten und eingetragene Lebenspartner bis 500.000 Euro steuerfrei, Kinder bis 400.000 Euro, Enkel in der Regel bis 200.000 Euro, Geschwister, Nichten, Neffen und nicht Verwandte bis 20.000 Euro. [3] Was über dem Freibetrag liegt, wird bei Ehegatten, Kindern und Enkeln je nach Höhe mit 7 bis 30 Prozent besteuert, bei Geschwistern mit 15 bis 43 Prozent und bei nicht Verwandten mit 30 bis 50 Prozent. [4][5]

Für Betriebsvermögen und Beteiligungen von mehr als 25 Prozent an Kapitalgesellschaften gelten Sonderregeln. [6] Bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro bleiben 85 Prozent steuerfrei, wenn der Erbe den Betrieb fünf Jahre fortführt und in dieser Zeit im Schnitt mindestens 80 Prozent der bisherigen Lohnsumme zahlt. Wer sieben Jahre fortführt und die volle Lohnsumme hält, erhält das begünstigte Vermögen ganz steuerfrei, wenn höchstens 20 Prozent des Betriebsvermögens Verwaltungsvermögen sind, etwa vermietete Grundstücke oder Wertpapiere. [7][6] Über 26 Millionen Euro kann der Erbe unter anderem beantragen, dass ihm die Steuer erlassen wird, soweit er sie nicht mit der Hälfte seines übrigen Vermögens bezahlen kann. Dieses Verfahren heißt Verschonungsbedarfsprüfung. [8]

Festgesetzt haben die Finanzämter 2025 Erbschaft- und Schenkungsteuer von 21,4 Milliarden Euro, ein neuer Höchstwert. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen innerhalb der Freibeträge. Nach der Verschonungsbedarfsprüfung erließen die Finanzämter 2025 Steuern von 3,7 Milliarden Euro. [9] Die Bundesregierung nennt die Begünstigung von Betrieben und Unternehmensanteilen im Erb- oder Schenkungsfall die größte Steuervergünstigung; die Mindereinnahmen der Länder beziffert sie für 2026 auf 8,8 Milliarden Euro. [10] Nach der Vermögensbefragung der Bundesbank besaßen 2023 die vermögendsten 10 Prozent der Haushalte 54 Prozent des Nettovermögens, die ärmere Hälfte rund 3 Prozent. Nettovermögen ist Vermögen abzüglich Schulden. [11]

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 12. und 13.10.2026 über zwei Verfahren. Im ersten hält die Bayerische Staatsregierung die Freibeträge, die Steuersätze und die Bewertung von Grundbesitz für verfassungswidrig. Dem Bund fehle die Zuständigkeit. [12] Im zweiten Verfahren klagt ein Mann, der nur Privatvermögen geerbt hat. Er sieht sich durch die Begünstigungen für Betriebsvermögen benachteiligt. [13] Entschieden hat das Gericht noch nicht (Stand 14.10.2026). Zur Vermögensteuer empfahl der Finanzausschuss am 07.10.2026, einen Antrag der Linken abzulehnen. [14]

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Erbschaftsteuer noch in dieser Wahlperiode reformieren. Nach dem Konzept der SPD erhält jeder Erbe einen Freibetrag von 1 Million Euro; die Begünstigungen für die größten Vermögen sollen wegfallen. [15] Auch sehr große Vermögen will die SPD stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranziehen. Die Grünen schlagen eine Vermögensteuer ab 500 Millionen Euro vor, deren Satz ab 10 Milliarden Euro 4 Prozent erreicht. Die Linke will Vermögen ab 1 Million Euro mit 1 bis 5 Prozent besteuern, ab 1 Milliarde Euro mit 12 Prozent. [14] Die CDU will die Regeln für Betriebsvermögen behalten. [16] Die Freibeträge will sie deutlich erhöhen, damit das selbst genutzte Einfamilienhaus steuerfrei in der Familie weitergegeben werden kann. [17] Die Unionsfraktion hält eine Vermögensteuer nach Jahren der Rezession für das falsche Signal. [14] Die AfD hält die Erbschaft- und Schenkungsteuer für eine Doppelbesteuerung und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem sie nicht mehr erhoben wird. [18] Eine Wiedererhebung der Vermögensteuer lehnt sie ab. [14] Die Präsidentin der Familienunternehmer, Marie-Christine Ostermann, warnt: „Ein Generationenwechsel darf einem gesunden Unternehmen nicht die Liquidität für Investitionen und Arbeitsplätze entziehen.“ [19] Der DGB-Bezirk Hessen-Thüringen will Erbschaften unabhängig von der Vermögensart gleich besteuern. [20] Die Mehrheit des Sachverständigenrats Wirtschaft hält eine Reform der Erbschaftsteuer für vorteilhafter als eine neue Vermögensteuer. Sie empfiehlt, die Begünstigung von Betriebsvermögen deutlich einzuschränken und den Erlass nach der Verschonungsbedarfsprüfung grundsätzlich abzuschaffen. [21]

ABSTIMMEN


Ihre Stimme

Sollen hohe Vermögen und große Erbschaften stärker, gleich oder geringer als heute besteuert werden?

Die Frage verbindet zwei Steuern: eine Steuer auf hohe Vermögen, die heute nicht erhoben wird, und die Steuer auf große Erbschaften und Schenkungen. Wählen Sie die Richtung, die Ihrer Meinung insgesamt am nächsten kommt.

LIVE


Das Ergebnis

Noch kein Zwischenstand. Stand

Aktualisiert sich alle 15 Sekunden.

METHODE


So zählen wir

Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Senat der Freien Hansestadt Bremen, Januar 2025

    Antwort auf die Anfrage „Einnahmeausfälle der Freien Hansestadt Bremen durch Nichterhebung der Vermögensteuer“

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Art. 106 Grundgesetz

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: Freibeträge

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 15 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: Steuerklassen

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 19 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: Steuersätze

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 13b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: Begünstigtes Vermögen

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

    Amtliche Quelle

  8. [8] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 28a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: Verschonungsbedarfsprüfung

    Amtliche Quelle

  9. [9] Statistisches Bundesamt, 26.08.2026

    Pressemitteilung Nr. 306: Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 mit 21,4 Milliarden Euro neuen Höchstwert

    Datenportal

  10. [10] Bundesregierung, 15.09.2025

    30. Subventionsbericht, Drucksache 21/1600, Ziffer 46, S. 16

    Amtliche Quelle

  11. [11] Deutsche Bundesbank, 10.04.2025

    Monatsbericht April 2025: Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2023

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bundesverfassungsgericht, 30.07.2026

    Pressemitteilung Nr. 48/2026: Mündliche Verhandlung in Sachen „Erbschaftsteuer – Gesetzgebungskompetenzen“, 1 BvF 1/23

    Amtliche Quelle

  13. [13] Bundesverfassungsgericht, 30.07.2026

    Pressemitteilung Nr. 49/2026: Mündliche Verhandlung in Sachen „Erbschaftsteuer – Verschonung von Betriebsvermögen“, 1 BvR 804/22

    Amtliche Quelle

  14. [14] Deutscher Bundestag, Finanzausschuss, 07.10.2026, veröffentlicht 09.10.2026

    Beschlussempfehlung und Bericht zum Antrag der Fraktion Die Linke „Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern“, Drucksache 21/8481 (Vorabfassung)

    Amtliche Quelle

  15. [15] SPD-Bundestagsfraktion, 30.07.2026

    Wir wollen die Erbschaftsteuer gerechter machen: Statement von Wiebke Esdar und Frauke Heiligenstadt

    Institut oder Körperschaft

  16. [16] CDU Deutschlands, 21.02.2026

    Erbschaftsteuer für den Mittelstand zukunftsfähig gestalten

    Institut oder Körperschaft

  17. [17] CDU Deutschlands, 20./21.02.2026

    Beschluss des 38. Parteitages: Leitantrag des Bundesvorstands „Für einen neuen Aufschwung am Wohnungsmarkt“, Antrag A10 Erbschaftsteuer

    Institut oder Körperschaft

  18. [18] Deutscher Bundestag, Fraktion der AfD, 22.07.2026

    Entwurf eines Gesetzes zur Nichterhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer, Drucksache 21/7251

    Amtliche Quelle

  19. [19] Die Familienunternehmer, 07.10.2026

    Familienunternehmer zur Forderung von 92 Unternehmern nach stärkerer Erbschaftbesteuerung

    Verband

  20. [20] Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk Hessen-Thüringen, 13.10.2026

    Privilegien für Betriebsvermögen abschaffen: DGB Hessen-Thüringen fordert Neuregelung von Erbschafts- und Schenkungssteuer

    Verband

  21. [21] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

    Jahresgutachten 2025/26, Kapitel 5: Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern, Ziffern 430 bis 433

    Institut oder Körperschaft