ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 34
Sollen hohe Vermögen und große Erbschaften stärker, gleich oder geringer als heute besteuert werden?
Eine Vermögensteuer wird seit 1997 nicht erhoben. Die festgesetzte Steuer auf Erbschaften und Schenkungen erreichte 2025 mit 21,4 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert. Über die Ausnahmen für Betriebsvermögen hat das Bundesverfassungsgericht gerade verhandelt. Wie sollen hohe Vermögen und große Erbschaften künftig besteuert werden?
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Die Fakten
Eine Vermögensteuer, also eine laufende Steuer auf das Vermögen selbst, wird seit 1997 nicht mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 entschieden, dass das Gesetz verschiedene Vermögensarten ungleich bewertete. [1] Das Aufkommen der Erbschaftsteuer und einer Vermögensteuer steht allein den Ländern zu. [2] Bei Erbschaften und Schenkungen bleiben Ehegatten und eingetragene Lebenspartner bis 500.000 Euro steuerfrei, Kinder bis 400.000 Euro, Enkel in der Regel bis 200.000 Euro, Geschwister, Nichten, Neffen und nicht Verwandte bis 20.000 Euro. [3] Was über dem Freibetrag liegt, wird bei Ehegatten, Kindern und Enkeln je nach Höhe mit 7 bis 30 Prozent besteuert, bei Geschwistern mit 15 bis 43 Prozent und bei nicht Verwandten mit 30 bis 50 Prozent. [4][5]
Für Betriebsvermögen und Beteiligungen von mehr als 25 Prozent an Kapitalgesellschaften gelten Sonderregeln. [6] Bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro bleiben 85 Prozent steuerfrei, wenn der Erbe den Betrieb fünf Jahre fortführt und in dieser Zeit im Schnitt mindestens 80 Prozent der bisherigen Lohnsumme zahlt. Wer sieben Jahre fortführt und die volle Lohnsumme hält, erhält das begünstigte Vermögen ganz steuerfrei, wenn höchstens 20 Prozent des Betriebsvermögens Verwaltungsvermögen sind, etwa vermietete Grundstücke oder Wertpapiere. [7][6] Über 26 Millionen Euro kann der Erbe unter anderem beantragen, dass ihm die Steuer erlassen wird, soweit er sie nicht mit der Hälfte seines übrigen Vermögens bezahlen kann. Dieses Verfahren heißt Verschonungsbedarfsprüfung. [8]
Festgesetzt haben die Finanzämter 2025 Erbschaft- und Schenkungsteuer von 21,4 Milliarden Euro, ein neuer Höchstwert. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen innerhalb der Freibeträge. Nach der Verschonungsbedarfsprüfung erließen die Finanzämter 2025 Steuern von 3,7 Milliarden Euro. [9] Die Bundesregierung nennt die Begünstigung von Betrieben und Unternehmensanteilen im Erb- oder Schenkungsfall die größte Steuervergünstigung; die Mindereinnahmen der Länder beziffert sie für 2026 auf 8,8 Milliarden Euro. [10] Nach der Vermögensbefragung der Bundesbank besaßen 2023 die vermögendsten 10 Prozent der Haushalte 54 Prozent des Nettovermögens, die ärmere Hälfte rund 3 Prozent. Nettovermögen ist Vermögen abzüglich Schulden. [11]
Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 12. und 13.10.2026 über zwei Verfahren. Im ersten hält die Bayerische Staatsregierung die Freibeträge, die Steuersätze und die Bewertung von Grundbesitz für verfassungswidrig. Dem Bund fehle die Zuständigkeit. [12] Im zweiten Verfahren klagt ein Mann, der nur Privatvermögen geerbt hat. Er sieht sich durch die Begünstigungen für Betriebsvermögen benachteiligt. [13] Entschieden hat das Gericht noch nicht (Stand 14.10.2026). Zur Vermögensteuer empfahl der Finanzausschuss am 07.10.2026, einen Antrag der Linken abzulehnen. [14]
Die SPD-Bundestagsfraktion will die Erbschaftsteuer noch in dieser Wahlperiode reformieren. Nach dem Konzept der SPD erhält jeder Erbe einen Freibetrag von 1 Million Euro; die Begünstigungen für die größten Vermögen sollen wegfallen. [15] Auch sehr große Vermögen will die SPD stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranziehen. Die Grünen schlagen eine Vermögensteuer ab 500 Millionen Euro vor, deren Satz ab 10 Milliarden Euro 4 Prozent erreicht. Die Linke will Vermögen ab 1 Million Euro mit 1 bis 5 Prozent besteuern, ab 1 Milliarde Euro mit 12 Prozent. [14] Die CDU will die Regeln für Betriebsvermögen behalten. [16] Die Freibeträge will sie deutlich erhöhen, damit das selbst genutzte Einfamilienhaus steuerfrei in der Familie weitergegeben werden kann. [17] Die Unionsfraktion hält eine Vermögensteuer nach Jahren der Rezession für das falsche Signal. [14] Die AfD hält die Erbschaft- und Schenkungsteuer für eine Doppelbesteuerung und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem sie nicht mehr erhoben wird. [18] Eine Wiedererhebung der Vermögensteuer lehnt sie ab. [14] Die Präsidentin der Familienunternehmer, Marie-Christine Ostermann, warnt: „Ein Generationenwechsel darf einem gesunden Unternehmen nicht die Liquidität für Investitionen und Arbeitsplätze entziehen.“ [19] Der DGB-Bezirk Hessen-Thüringen will Erbschaften unabhängig von der Vermögensart gleich besteuern. [20] Die Mehrheit des Sachverständigenrats Wirtschaft hält eine Reform der Erbschaftsteuer für vorteilhafter als eine neue Vermögensteuer. Sie empfiehlt, die Begünstigung von Betriebsvermögen deutlich einzuschränken und den Erlass nach der Verschonungsbedarfsprüfung grundsätzlich abzuschaffen. [21]
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BELEGE
Quellen
[1] Senat der Freien Hansestadt Bremen, Januar 2025
Antwort auf die Anfrage „Einnahmeausfälle der Freien Hansestadt Bremen durch Nichterhebung der Vermögensteuer“Amtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Art. 106 GrundgesetzAmtliche Quelle
[3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: FreibeträgeAmtliche Quelle
[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 15 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: SteuerklassenAmtliche Quelle
[5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 19 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: SteuersätzeAmtliche Quelle
[6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 13b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: Begünstigtes VermögenAmtliche Quelle
[7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an KapitalgesellschaftenAmtliche Quelle
[8] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 28a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: VerschonungsbedarfsprüfungAmtliche Quelle
[9] Statistisches Bundesamt, 26.08.2026
Pressemitteilung Nr. 306: Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 mit 21,4 Milliarden Euro neuen HöchstwertDatenportal
[10] Bundesregierung, 15.09.2025
30. Subventionsbericht, Drucksache 21/1600, Ziffer 46, S. 16Amtliche Quelle
[11] Deutsche Bundesbank, 10.04.2025
Monatsbericht April 2025: Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2023Amtliche Quelle
[12] Bundesverfassungsgericht, 30.07.2026
Pressemitteilung Nr. 48/2026: Mündliche Verhandlung in Sachen „Erbschaftsteuer – Gesetzgebungskompetenzen“, 1 BvF 1/23Amtliche Quelle
[13] Bundesverfassungsgericht, 30.07.2026
Pressemitteilung Nr. 49/2026: Mündliche Verhandlung in Sachen „Erbschaftsteuer – Verschonung von Betriebsvermögen“, 1 BvR 804/22Amtliche Quelle
[14] Deutscher Bundestag, Finanzausschuss, 07.10.2026, veröffentlicht 09.10.2026
Beschlussempfehlung und Bericht zum Antrag der Fraktion Die Linke „Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern“, Drucksache 21/8481 (Vorabfassung)Amtliche Quelle
[15] SPD-Bundestagsfraktion, 30.07.2026
Wir wollen die Erbschaftsteuer gerechter machen: Statement von Wiebke Esdar und Frauke HeiligenstadtInstitut oder Körperschaft
[16] CDU Deutschlands, 21.02.2026
Erbschaftsteuer für den Mittelstand zukunftsfähig gestaltenInstitut oder Körperschaft
[17] CDU Deutschlands, 20./21.02.2026
Beschluss des 38. Parteitages: Leitantrag des Bundesvorstands „Für einen neuen Aufschwung am Wohnungsmarkt“, Antrag A10 ErbschaftsteuerInstitut oder Körperschaft
[18] Deutscher Bundestag, Fraktion der AfD, 22.07.2026
Entwurf eines Gesetzes zur Nichterhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer, Drucksache 21/7251Amtliche Quelle
[19] Die Familienunternehmer, 07.10.2026
Familienunternehmer zur Forderung von 92 Unternehmern nach stärkerer ErbschaftbesteuerungVerband
[20] Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk Hessen-Thüringen, 13.10.2026
Privilegien für Betriebsvermögen abschaffen: DGB Hessen-Thüringen fordert Neuregelung von Erbschafts- und SchenkungssteuerVerband
[21] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Jahresgutachten 2025/26, Kapitel 5: Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern, Ziffern 430 bis 433Institut oder Körperschaft