ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 31
Soll die Einkommensteuer für niedrige und mittlere Einkommen gesenkt werden, auch wenn dafür Einsparungen oder andere Einnahmen notwendig sind?
Die Bundesregierung will kleine und mittlere Einkommen ab 2027 bei der Einkommensteuer entlasten, voll wirksam ab 2028 nach eigenen Angaben um rund 10 Milliarden Euro im Jahr. Einen Teil davon sollen höhere Steuern auf sehr hohe Einkommen und auf Minijobs sowie eine kleinere Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bezahlen. Für 2028 rechnet der Entwurf unter dem Strich mit rund 5,6 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 7: Steuern und Abgaben · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Die Einkommensteuer regelt der Bund. Weil ihr Aufkommen auch Ländern und Gemeinden zusteht, muss der Bundesrat Änderungen zustimmen. [1] Vom Aufkommen erhalten Bund und Länder je 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent. [2] Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber sie als Lohnsteuer vom Lohn ab. [3] Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach gesetzlichen Abzügen und Freibeträgen für Kinder. [4] 2026 bleiben davon 12.348 Euro steuerfrei, der sogenannte Grundfreibetrag. Darüber beginnt der Steuersatz bei 14 Prozent und steigt mit dem Einkommen. Ab 69.879 Euro gilt für jeden weiteren Euro der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, ab 277.826 Euro ein Satz von 45 Prozent, oft Reichensteuer genannt. [5][2]
2025 nahm der Staat nach Abzug des Kindergelds 262,7 Milliarden Euro Lohnsteuer ein. Dazu kamen 78,4 Milliarden Euro Einkommensteuer, die das Finanzamt nach einer Steuererklärung erhebt. Zusammen ist das mehr als ein Drittel aller Steuereinnahmen ohne Gemeindesteuern. [6] Nach Berechnungen für das Bundesfinanzministerium zahlen 2026 die oberen 10 Prozent der Steuerpflichtigen 56,9 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Zu ihnen gehört, wer ab 111.491 Euro Einkünfte im Jahr hat. Die untere Hälfte mit Einkünften bis 40.567 Euro trägt 6,5 Prozent. 2025 zahlten 48,8 Millionen Erwachsene Lohn- oder Einkommensteuer, 20,8 Millionen zahlten keine. [2]
Im Koalitionsvertrag von 2025 vereinbarten CDU, CSU und SPD: „Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken.“ Alle Vorhaben des Vertrags stehen unter Finanzierungsvorbehalt. [7] Am 02.09.2026 beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf. Die Bundesregierung beziffert die Entlastung auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr, voll wirksam ab 2028. [8] Nach dem Entwurf steigt der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro. Diese Anhebung soll das Existenzminimum steuerfrei halten. Der Spitzensteuersatz soll erst ab 70.601 Euro greifen. Dazwischen, ab 17.800 Euro, wird der Tarif etwas abgeflacht. [9]
Einen Teil der Entlastung soll der Staat an anderer Stelle wieder einnehmen. Der Satz von 45 Prozent soll schon ab 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro kommt ein neuer Satz von 47 Prozent hinzu. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent. Die pauschale Steuer auf Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Für 2028 nennt der Entwurf diese Beträge: Der höhere Grundfreibetrag kostet rund 5 Milliarden Euro, der flachere Tarif rund 0,7 Milliarden Euro. Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge für Kinder und der höhere Pauschbetrag für berufliche Ausgaben kosten zusammen rund 4 Milliarden Euro. Die höheren Sätze für sehr hohe Einkommen bringen rund 2,8 Milliarden Euro, die Änderungen bei Handwerkerleistungen und Minijobs rund 1,5 Milliarden Euro. Unter dem Strich nehmen Bund, Länder und Gemeinden rund 5,6 Milliarden Euro weniger ein, die Gemeinden davon rund 0,9 Milliarden Euro. [9] Der Finanzplan des Bundes weist Lücken aus, für die noch keine Maßnahmen feststehen: für 2028 rund 22 Milliarden Euro, für 2029 rund 39 und für 2030 rund 48 Milliarden Euro. [10]
Der Bundestag beriet den Entwurf am 08.10.2026 in erster Lesung und überwies ihn an den Finanzausschuss. [11] Der Bundesrat berät den Entwurf am 16.10.2026. [12] In der Bundestagsdebatte zeigte sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil offen für mehr Entlastung. Der SPD-Abgeordnete Parsa Marvi verlangte dafür eine Gegenfinanzierung. Für die Union hätte Fritz Güntzler die Tarifgrenzen gern vollständig an die Preissteigerung angepasst. Er regte an, das noch einmal zu prüfen. Die AfD fordert einen Grundfreibetrag von 15.000 Euro und Tarifgrenzen, die automatisch mit der Inflation steigen. Die Linke will Einkommen bis 7.000 Euro im Monat entlasten und den Spitzensteuersatz ab 85.000 Euro auf 53 Prozent anheben. [13] Die Grünen wollen den Grundfreibetrag um 500 Euro erhöhen und die Krankenkassenbeiträge um 2 Prozentpunkte senken. Von niedrigeren Krankenkassenbeiträgen profitierten nach ihrer Darstellung besonders untere Einkommen, die oft keine nennenswerte Einkommensteuer zahlen. Bezahlen wollen sie das vor allem, indem sie Lücken im Steuerrecht schließen. [14]
Was dafür spricht
- Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Entlastung der Mitte zum Teil mit höheren Steuern auf sehr hohe Einkommen bezahlen: „Also ganz oben trägt mehr dazu bei, dass in der Mitte unseres Landes entlastet wird.“ [13]
- Der Bund der Steuerzahler hält die geplante Entlastung für zu gering. Notwendige Anpassungen am Tarif müssten nicht gegenfinanziert werden: „Der Finanzminister und alle anderen Ministerien sollten stattdessen in ihren Haushalten und Ausgaben Prioritäten setzen.“ [15]
- Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält den Grundfreibetrag für zu niedrig und schlägt 15.400 Euro vor. Zugleich soll der Spitzensteuersatz von 42 auf 49 Prozent steigen und ab 88.800 Euro greifen. [16]
Was dagegen spricht
- Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung verweist auf die Haushaltslücken und darauf, dass viele Haushalte mit geringen Einkünften kaum oder keine Einkommensteuer zahlen. Sein Fazit: „Eine Einkommensteuersenkung jetzt ist angesichts dieser Rahmenbedingungen nicht kompatibel mit den Herausforderungen Deutschlands.“ [17]
- Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verweist auf Defizite der Kommunen um 30 Milliarden Euro im Jahr. Die Steuerausfälle durch die Reform seien „von kommunaler Seite nicht zu stemmen“ und müssten vollständig ausgeglichen werden. [18]
- Acht Spitzenverbände der Wirtschaft, darunter DIHK, BDI und ZDH, wollen den Tarif zwar deutlich senken. Höhere Sätze für sehr hohe Einkommen als Gegenfinanzierung lehnen sie aber ab, weil diese „überwiegend unternehmerische Einkommen“ träfen. [19]
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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 105Amtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Finanzen, 2026
Datensammlung zur Steuerpolitik, Ausgabe 2026 (Tabellen 1.2, 2.2, 2.3 und Abschnitt 2.5.3)Amtliche Quelle
[3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Einkommensteuergesetz, § 38 Erhebung der LohnsteuerAmtliche Quelle
[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Einkommensteuergesetz, § 2 Umfang der Besteuerung, BegriffsbestimmungenAmtliche Quelle
[5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Einkommensteuergesetz, § 32a EinkommensteuertarifAmtliche Quelle
[6] Bundesministerium der Finanzen, 2026
Monatsbericht Januar 2026: Steuereinnahmen im Dezember 2025Amtliche Quelle
[7] CDU, CSU und SPD, 2025
Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (Z. 1442 und 1627)Institut oder Körperschaft
[8] Bundesministerium der Finanzen, 02.09.2026
Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg: Insbesondere Familien mit Kindern werden entlastet (Pressemitteilung 17/2026)Amtliche Quelle
[9] Bundesregierung, 28.09.2026
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Drucksache 21/8235Amtliche Quelle
[10] Bundesregierung, 14.08.2026
Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030, Drucksache 21/7301Amtliche Quelle
[11] Deutscher Bundestag, 08.10.2026
Einkommensteuerreformgesetz soll kleine und mittlere Einkommen entlastenAmtliche Quelle
[12] Bundesrat, 05.10.2026
Empfehlungen der Ausschüsse zur 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Drucksache 507/1/26Amtliche Quelle
[13] Deutscher Bundestag, 08.10.2026
Plenarprotokoll 21/99Amtliche Quelle
[14] Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, 23.06.2026
Antrag „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet“, Drucksache 21/6644Amtliche Quelle
[15] Bund der Steuerzahler Deutschland, 21.08.2026
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027Verband
[16] Deutscher Gewerkschaftsbund, 21.08.2026
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMF „Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027“Verband
[17] Hans-Böckler-Stiftung, 21.04.2026
Einkommensteuersenkung kein effektiver Weg, um Wirtschaft zu stärken – Druck auf Investitionen kann sogar Wachstum kosten (Pressemitteilung zum IMK Kommentar Nr. 20)Institut oder Körperschaft
[18] Deutscher Städte- und Gemeindebund, 04.09.2026
Bundesregierung beschließt Einkommensteuerreformgesetz 2027Verband
[19] DIHK, BDI, ZDH, BDA, Bankenverband, GDV, HDE und BGA, 21.08.2026
Einkommensteuerreformgesetz 2027: Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 18. August 2026Verband