ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 30
Welche Priorität sollen Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Umweltschutz bei industriellen Genehmigungsentscheidungen haben?
Erfüllt eine Industrieanlage alle Umwelt- und sonstigen Vorgaben, muss die Behörde sie heute genehmigen. Rund 10.000 Anlagen in Deutschland fallen zusätzlich unter die EU-Richtlinie über Industrieemissionen. Welches Ziel soll künftig den Ausschlag geben, wenn Wachstum, Arbeitsplätze und Umweltschutz bei einer Genehmigung in Konflikt geraten?
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 6: Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Industrieanlagen, die in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, brauchen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. [1] Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Betreiber seine gesetzlichen Pflichten erfüllt und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie der Arbeitsschutz nicht entgegenstehen. [2] Zu den Pflichten gehört, schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern und Vorsorge zu treffen, vor allem nach dem Stand der Technik. [3] Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze gehören nicht zu den Voraussetzungen der Genehmigung. [2] Zugleich verpflichtet das Grundgesetz den Staat, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen. Der Gesetzgeber ist dabei an die Verfassung gebunden, Verwaltung und Gerichte an Gesetz und Recht. [4]
Eine Abwägung zwischen diesen Zielen sehen andere Gesetze vor. Gemeinden, die Bauleitpläne aufstellen, etwa für neue Gewerbe- und Industrieflächen, müssen die öffentlichen und privaten Belange „gegeneinander und untereinander gerecht“ abwägen. Zu berücksichtigen sind unter anderem der Umweltschutz, die Wirtschaft und die „Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen“. [5] Für einige Anlagen hat der Gesetzgeber die Gewichte selbst festgelegt. Anlagen für erneuerbare Energien liegen „im überragenden öffentlichen Interesse“. [6] Seit Ende 2025 gilt das auch für Anlagen und Leitungen zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von Kohlendioxid, für Geothermie sowie für Wärme- und Batteriespeicher. [7]
Unter die EU-Richtlinie über Industrieemissionen fallen in Deutschland rund 10.000 Industrieanlagen, Tierhaltungen nicht mitgezählt. [8][9] Nach Rechnung der Bundesregierung verursachen diese Anlagen rund 5 Prozent der Schadstoffemissionen und 10 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU. Die Gesundheits- und Umweltkosten dieser Anlagen beziffert sie auf rund 69 bis 108 Milliarden Euro im Jahr. [8] Der Bundestag führt auf die Richtlinie zurück, dass die Emissionen vieler Schadstoffe aus großen Industrieanlagen im letzten Jahrzehnt um mehr als die Hälfte gesunken sind. [9] Im Verarbeitenden Gewerbe, also in der Industrie, arbeiteten 2025 rund 7,26 Millionen Menschen, 2019 noch 7,77 Millionen. [10]
Die EU hat die Richtlinie 2024 überarbeitet. Die Staaten mussten sie bis zum 01.07.2026 umsetzen. Grenzwerte sollen sich künftig am strengsten Wert orientieren, den die jeweilige Anlage mit der besten verfügbaren Technik erreichen kann. [11] Das deutsche Umsetzungsgesetz sieht mehr Zeit für Betriebe vor, die sich zu einer grundlegenden Umstellung ihrer Anlage verpflichten, etwa auf klimafreundliche Verfahren. Sie können statt vier bis zu acht Jahre bekommen, um neue EU-Vorgaben zur besten verfügbaren Technik einzuhalten. [8][9] Das Gesetz beschloss der Bundestag am 09.07.2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen. [12] Der Bundesrat stimmte am 25.09.2026 zu. [13] Im Bundesgesetzblatt verkündet war das Gesetz bis zum 14.10.2026 nicht. [14]
Für die Koalition aus CDU/CSU und SPD ist die Dauer der Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen „ein kritischer Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit wie auch für die Transformation der Industrie“. Sie will weitere Möglichkeiten zur Beschleunigung im Bundes-Immissionsschutzgesetz nutzen, „ohne die Schutzziele zu gefährden“. [15] Die SPD nannte das Umsetzungsgesetz im Umweltausschuss einen „gelungenen Ausgleich zwischen den Interessen von Wirtschaft, Arbeit, Klima- und Umweltschutz“. [9] Der Bundesverband der Deutschen Industrie verlangt, alle Spielräume des EU-Rechts zu nutzen. Zusätzliche Kosten durch Umweltgesetze könnten ein Grund sein, dass Unternehmen in Ländern mit oft geringeren Umweltstandards investieren. [16] Die Gewerkschaft IG BCE nannte 2023 Klimaschutz und Umbau der Industrie „für den Arbeitsplatz- und Standorterhalt legitime Begründungen“ für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. [17] Im Umweltausschuss lehnte die AfD das Umsetzungsgesetz ab, weil es erhebliche wirtschaftliche Belastungen verursache. Die Grünen warfen der Koalition vor, sie stelle „den Abbau von Umweltstandards und Beteiligungsrechten als Verfahrensbeschleunigung“ dar. Die Linke kritisierte, die Koalition spiele „Wirtschaftswachstum und beschleunigte Industrieansiedlungen gegen Natur- und Umweltschutz“ aus. [9] Die Deutsche Umwelthilfe hält es für „den falschen Weg“, Standards „unter dem Deckmantel der Beschleunigung und des Bürokratieabbaus“ abzusenken. [18] Der Sachverständigenrat für Umweltfragen schreibt: „Verwaltungsaufwand auch im Umweltbereich zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen, ist ein berechtigtes Anliegen, darf aber den Schutz von Umwelt und Gesundheit nicht schwächen.“ [19]
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BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz: GenehmigungAmtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz: GenehmigungsvoraussetzungenAmtliche Quelle
[3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz: Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger AnlagenAmtliche Quelle
[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grundgesetz, Artikel 20aAmtliche Quelle
[5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 1 Baugesetzbuch: Aufgabe, Begriff und Grundsätze der BauleitplanungAmtliche Quelle
[6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz: Besondere Bedeutung der erneuerbaren EnergienAmtliche Quelle
[7] Bundesregierung, 25.06.2026
Erster Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda, Maßnahmen Nr. 138 und 139Amtliche Quelle
[8] Bundesregierung, 18.03.2026
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 über Industrieemissionen, Drucksache 21/4786, S. 2 f.Amtliche Quelle
[9] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht, Drucksache 21/6988, S. 3, S. 39 f. und S. 140 f.Amtliche Quelle
[10] Statistisches Bundesamt, 18.08.2026
Erwerbstätige und Arbeitnehmer nach Wirtschaftsbereichen (Inlandskonzept)Datenportal
[11] Amtsblatt der Europäischen Union, 15.07.2024
Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über IndustrieemissionenAmtliche Quelle
[12] Deutscher Bundestag, 09.07.2026
Neuregelungen zu Industrieemissionen beschlossen (Textarchiv)Amtliche Quelle
[13] Bundesrat, 25.09.2026
Beschluss zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 über Industrieemissionen, Drucksache 497/26 (Beschluss)Amtliche Quelle
[14] Bundesgesetzblatt, 14.10.2026
Bundesgesetzblatt Teil I, Verkündungen 2026 (abgerufen am 14.10.2026)Amtliche Quelle
[15] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025
Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 5 und S. 37Institut oder Körperschaft
[16] Bundesverband der Deutschen Industrie, Ausschussdrucksache 21(16)114-A, 09.04.2026
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 über Industrieemissionen, S. 1 f.Verband
[17] IG Bergbau, Chemie, Energie, März 2023
Anforderungen an die Industriepolitik 2030 + für den Chemiestandort Deutschland und Europa, Punkt 9Verband
[18] Deutsche Umwelthilfe, Ausschussdrucksache 21(16)114-E, 13.04.2026
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 über Industrieemissionen, S. 3Verband
[19] Sachverständigenrat für Umweltfragen, 18.06.2026
Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität: Implementation als Kernaufgabe von Umweltpolitik, KurzfassungInstitut oder Körperschaft