Zum Inhalt springen

ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 30

Welche Priorität sollen Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Umweltschutz bei industriellen Genehmigungsentscheidungen haben?

Erfüllt eine Industrieanlage alle Umwelt- und sonstigen Vorgaben, muss die Behörde sie heute genehmigen. Rund 10.000 Anlagen in Deutschland fallen zusätzlich unter die EU-Richtlinie über Industrieemissionen. Welches Ziel soll künftig den Ausschlag geben, wenn Wachstum, Arbeitsplätze und Umweltschutz bei einer Genehmigung in Konflikt geraten?

Läuft

Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 6: Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Industrieanlagen, die in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, brauchen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. [1] Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Betreiber seine gesetzlichen Pflichten erfüllt und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie der Arbeitsschutz nicht entgegenstehen. [2] Zu den Pflichten gehört, schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern und Vorsorge zu treffen, vor allem nach dem Stand der Technik. [3] Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze gehören nicht zu den Voraussetzungen der Genehmigung. [2] Zugleich verpflichtet das Grundgesetz den Staat, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen. Der Gesetzgeber ist dabei an die Verfassung gebunden, Verwaltung und Gerichte an Gesetz und Recht. [4]

Eine Abwägung zwischen diesen Zielen sehen andere Gesetze vor. Gemeinden, die Bauleitpläne aufstellen, etwa für neue Gewerbe- und Industrieflächen, müssen die öffentlichen und privaten Belange „gegeneinander und untereinander gerecht“ abwägen. Zu berücksichtigen sind unter anderem der Umweltschutz, die Wirtschaft und die „Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen“. [5] Für einige Anlagen hat der Gesetzgeber die Gewichte selbst festgelegt. Anlagen für erneuerbare Energien liegen „im überragenden öffentlichen Interesse“. [6] Seit Ende 2025 gilt das auch für Anlagen und Leitungen zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von Kohlendioxid, für Geothermie sowie für Wärme- und Batteriespeicher. [7]

Unter die EU-Richtlinie über Industrieemissionen fallen in Deutschland rund 10.000 Industrieanlagen, Tierhaltungen nicht mitgezählt. [8][9] Nach Rechnung der Bundesregierung verursachen diese Anlagen rund 5 Prozent der Schadstoffemissionen und 10 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU. Die Gesundheits- und Umweltkosten dieser Anlagen beziffert sie auf rund 69 bis 108 Milliarden Euro im Jahr. [8] Der Bundestag führt auf die Richtlinie zurück, dass die Emissionen vieler Schadstoffe aus großen Industrieanlagen im letzten Jahrzehnt um mehr als die Hälfte gesunken sind. [9] Im Verarbeitenden Gewerbe, also in der Industrie, arbeiteten 2025 rund 7,26 Millionen Menschen, 2019 noch 7,77 Millionen. [10]

Die EU hat die Richtlinie 2024 überarbeitet. Die Staaten mussten sie bis zum 01.07.2026 umsetzen. Grenzwerte sollen sich künftig am strengsten Wert orientieren, den die jeweilige Anlage mit der besten verfügbaren Technik erreichen kann. [11] Das deutsche Umsetzungsgesetz sieht mehr Zeit für Betriebe vor, die sich zu einer grundlegenden Umstellung ihrer Anlage verpflichten, etwa auf klimafreundliche Verfahren. Sie können statt vier bis zu acht Jahre bekommen, um neue EU-Vorgaben zur besten verfügbaren Technik einzuhalten. [8][9] Das Gesetz beschloss der Bundestag am 09.07.2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen. [12] Der Bundesrat stimmte am 25.09.2026 zu. [13] Im Bundesgesetzblatt verkündet war das Gesetz bis zum 14.10.2026 nicht. [14]

Für die Koalition aus CDU/CSU und SPD ist die Dauer der Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen „ein kritischer Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit wie auch für die Transformation der Industrie“. Sie will weitere Möglichkeiten zur Beschleunigung im Bundes-Immissionsschutzgesetz nutzen, „ohne die Schutzziele zu gefährden“. [15] Die SPD nannte das Umsetzungsgesetz im Umweltausschuss einen „gelungenen Ausgleich zwischen den Interessen von Wirtschaft, Arbeit, Klima- und Umweltschutz“. [9] Der Bundesverband der Deutschen Industrie verlangt, alle Spielräume des EU-Rechts zu nutzen. Zusätzliche Kosten durch Umweltgesetze könnten ein Grund sein, dass Unternehmen in Ländern mit oft geringeren Umweltstandards investieren. [16] Die Gewerkschaft IG BCE nannte 2023 Klimaschutz und Umbau der Industrie „für den Arbeitsplatz- und Standorterhalt legitime Begründungen“ für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. [17] Im Umweltausschuss lehnte die AfD das Umsetzungsgesetz ab, weil es erhebliche wirtschaftliche Belastungen verursache. Die Grünen warfen der Koalition vor, sie stelle „den Abbau von Umweltstandards und Beteiligungsrechten als Verfahrensbeschleunigung“ dar. Die Linke kritisierte, die Koalition spiele „Wirtschaftswachstum und beschleunigte Industrieansiedlungen gegen Natur- und Umweltschutz“ aus. [9] Die Deutsche Umwelthilfe hält es für „den falschen Weg“, Standards „unter dem Deckmantel der Beschleunigung und des Bürokratieabbaus“ abzusenken. [18] Der Sachverständigenrat für Umweltfragen schreibt: „Verwaltungsaufwand auch im Umweltbereich zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen, ist ein berechtigtes Anliegen, darf aber den Schutz von Umwelt und Gesundheit nicht schwächen.“ [19]

ABSTIMMEN


Ihre Stimme

Welche Priorität sollen Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Umweltschutz bei industriellen Genehmigungsentscheidungen haben?

Wachstum, Arbeitsplätze und Umweltschutz können sich bei einer Genehmigung widersprechen. Wählen Sie das Ziel, das dann den Ausschlag geben soll, oder eine gleichrangige Abwägung.

LIVE


Das Ergebnis

Noch kein Zwischenstand. Stand

Aktualisiert sich alle 15 Sekunden.

METHODE


So zählen wir

Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz: Genehmigung

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz: Genehmigungsvoraussetzungen

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz: Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz, Artikel 20a

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 1 Baugesetzbuch: Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz: Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesregierung, 25.06.2026

    Erster Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda, Maßnahmen Nr. 138 und 139

    Amtliche Quelle

  8. [8] Bundesregierung, 18.03.2026

    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 über Industrieemissionen, Drucksache 21/4786, S. 2 f.

    Amtliche Quelle

  9. [9] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 08.07.2026

    Beschlussempfehlung und Bericht, Drucksache 21/6988, S. 3, S. 39 f. und S. 140 f.

    Amtliche Quelle

  10. [10] Statistisches Bundesamt, 18.08.2026

    Erwerbstätige und Arbeitnehmer nach Wirtschaftsbereichen (Inlandskonzept)

    Datenportal

  11. [11] Amtsblatt der Europäischen Union, 15.07.2024

    Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

    Amtliche Quelle

  12. [12] Deutscher Bundestag, 09.07.2026

    Neuregelungen zu Industrieemissionen beschlossen (Textarchiv)

    Amtliche Quelle

  13. [13] Bundesrat, 25.09.2026

    Beschluss zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 über Industrieemissionen, Drucksache 497/26 (Beschluss)

    Amtliche Quelle

  14. [14] Bundesgesetzblatt, 14.10.2026

    Bundesgesetzblatt Teil I, Verkündungen 2026 (abgerufen am 14.10.2026)

    Amtliche Quelle

  15. [15] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 5 und S. 37

    Institut oder Körperschaft

  16. [16] Bundesverband der Deutschen Industrie, Ausschussdrucksache 21(16)114-A, 09.04.2026

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 über Industrieemissionen, S. 1 f.

    Verband

  17. [17] IG Bergbau, Chemie, Energie, März 2023

    Anforderungen an die Industriepolitik 2030 + für den Chemiestandort Deutschland und Europa, Punkt 9

    Verband

  18. [18] Deutsche Umwelthilfe, Ausschussdrucksache 21(16)114-E, 13.04.2026

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 über Industrieemissionen, S. 3

    Verband

  19. [19] Sachverständigenrat für Umweltfragen, 18.06.2026

    Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität: Implementation als Kernaufgabe von Umweltpolitik, Kurzfassung

    Institut oder Körperschaft