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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 28

Sollen Unternehmen steuerliche Anreize für Investitionen in Deutschland erhalten?

Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, die Unternehmen von Juli 2025 bis Ende 2027 anschaffen, dürfen sie schneller steuerlich abschreiben. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 auf 10 Prozent. Nach amtlicher Schätzung nehmen Bund, Länder und Gemeinden durch dieses Steuerprogramm von 2025 bis 2029 rund 48,5 Milliarden Euro weniger ein.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 6: Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Der Bund darf Steuergesetze erlassen, wenn ihm das Aufkommen der Steuer ganz oder teilweise zusteht. Fließt ein Teil an Länder oder Gemeinden, muss der Bundesrat zustimmen. [1] Die Körperschaftsteuer teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte. An der Einkommensteuer sind auch die Gemeinden beteiligt. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu. [2] Körperschaftsteuer zahlen Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und GmbHs. Gewinne von Personengesellschaften versteuern in der Regel die Gesellschafter mit ihrer Einkommensteuer. [3]

Am 26.06.2025 beschloss der Bundestag das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm. [4] Der Bundesrat stimmte am 11.07.2025 zu. [5] Das Gesetz erlaubt zunächst eine schnellere Abschreibung. Abschreiben heißt: Ein Unternehmen setzt den Preis einer Maschine nicht auf einmal als Kosten ab, sondern verteilt ihn über die Jahre der Nutzung. Für bewegliche Güter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden, darf das Unternehmen jedes Jahr einen festen Anteil des verbliebenen Werts absetzen. Der Anteil darf höchstens das Dreifache des gleichmäßigen Satzes betragen und höchstens 30 Prozent. [6] Die schnellere Abschreibung verschiebt die Steuerlast in spätere Jahre. Das Unternehmen zahlt zunächst weniger Steuern und hat mehr Geld zur Verfügung. [3] Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer jedes Jahr um einen Prozentpunkt, von 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032. Für Gewinne, die Einzelunternehmer und Personengesellschaften im Betrieb lassen, können sie einen besonderen Steuersatz beantragen. Er sinkt in drei Stufen von 28,25 auf 25 Prozent. [6] Die effektive Steuerbelastung berücksichtigt neben dem Steuersatz auch Regeln wie die Abschreibung. Für die Gewinne von Kapitalgesellschaften dürfte sie nach Einschätzung des Sachverständigenrats Wirtschaft bis 2032 von 28,5 auf unter 25 Prozent sinken. Der Rat nennt die heutige Belastung im internationalen Vergleich relativ hoch. [3]

Seit 2020 gibt es außerdem die Forschungszulage. Unternehmen erhalten 25 Prozent ihrer förderfähigen Ausgaben für Forschung und Entwicklung. [3] Seit dem 01.01.2026 zählen bis zu 12 Millionen Euro Ausgaben im Jahr, vorher waren es 10 Millionen Euro. [6] Ist die Zulage höher als die Steuer, zahlt das Finanzamt den Rest aus. [7] Die Zulage erreicht damit auch Unternehmen ohne Gewinn. [3]

Nach der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses nimmt der Staat durch das Programm von 2025 bis 2029 rund 48,5 Milliarden Euro weniger Steuern ein. Davon entfallen 18,3 Milliarden Euro auf den Bund, 16,7 Milliarden Euro auf die Länder und 13,5 Milliarden Euro auf die Gemeinden. [8] Ist der Körperschaftsteuersatz 2032 bei 10 Prozent angekommen, rechnet der Gesetzentwurf allein dafür mit Mindereinnahmen von jährlich über 25 Milliarden Euro. [9] Der Bundesrat unterstützte das Ziel des Gesetzentwurfs nachdrücklich. Er verlangte aber einen Ausgleich, weil Länder und Gemeinden rund zwei Drittel der Ausfälle tragen. [10] Den Gemeinden ersetzt der Bund die geschätzten Ausfälle von 2025 bis 2029 vollständig. Sie erhalten dafür zusammen 13.539 Millionen Euro mehr aus der Umsatzsteuer. [11][12] Den Ländern sagte der Bund nach Angaben der Koalitionsfraktionen einen teilweisen Ausgleich zu: für 2026 bis 2029 zusätzlich acht Milliarden Euro für Kitas, Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser. [8]

Wie stark die Anreize wirken, ist offen. Der Sachverständigenrat erwartet, das Programm dürfte „zu einem moderaten Anstieg von BIP und Investitionen führen“. In einer Modellrechnung, die der Rat vorstellt, liegen die Investitionen in den ersten drei Jahren im Schnitt 5,8 Prozent höher als ohne das Programm. Danach schwächt sich der Effekt ab. Weil es in den Vorjahren mehrfach solche Abschreibungen gab, könnten manche Investitionen schon früher getätigt worden sein. [3] Im 2. Quartal 2026 wurde preisbereinigt 1,1 Prozent mehr in Ausrüstungen investiert als ein Jahr zuvor. Ausrüstungen sind vor allem Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stiegen vor allem die Investitionen des Staates, einschließlich Ausgaben für Verteidigung. Gegenüber dem Vorquartal sanken die Ausrüstungsinvestitionen um 1,4 Prozent. [13] Der Zeitplan für die Senkung der Körperschaftsteuer gilt Stand 14.10.2026 unverändert. [14]

Was dafür spricht

  • Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD schreiben im Gesetzentwurf: „Die deutsche Steuerpolitik muss zu einem Garanten für eine wettbewerbsfähige und wachsende Volkswirtschaft werden.“ [9] Die Abschreibungen sollen Unternehmen Geld für Investitionen verschaffen. Die spätere Steuersenkung soll greifen, wenn die Investitionen Erträge bringen. [8]
  • Für das Institut der deutschen Wirtschaft ist das Paket „ein wichtiger Schritt zur Belebung der Investitionsdynamik und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit“. Die nominale Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften lag nach seinen Angaben 2024 bei rund 30 Prozent. Das waren 6 Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt der übrigen OECD-Länder. [15]
  • Die AfD-Fraktion nannte die Stoßrichtung des Gesetzes grundsätzlich nicht falsch. Sie sprach sich für eine frühere Senkung der Körperschaftsteuer aus. Das Gesetz sei ein Signal an die Wirtschaft, besser spät als gar nicht. [8]

Was dagegen spricht

  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund: „Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen diese drastische allgemeine Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab.“ Unternehmen mit geringen oder keinen Gewinnen helfe sie kaum. Die befristete schnellere Abschreibung hält der DGB für einen geeigneten Anreiz. Förderung solle aber an Standorterhalt, gute Arbeitsbedingungen und Tarifverträge gebunden sein. [16]
  • Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hält Entlastungen für Unternehmen grundsätzlich für gerechtfertigt. Er warnt aber: „Die erhofften Investitions- und Wachstumseffekte sind unsicher und vermutlich eher moderat.“ Langfristig koste das Programm rund 28 Milliarden Euro im Jahr. Entlastet würden zunächst vor allem die einkommensstärksten Haushalte. [17]
  • Die Grünen hielten die schnellere Abschreibung bei Unternehmen ohne Gewinn für wirkungslos, etwa bei Start-ups. Sie forderten stattdessen eine Investitionsprämie, also eine direkte Zahlung, von der alle Unternehmen profitieren würden. Die Linke kritisierte die Senkung der Körperschaftsteuer. Es sei falsch, dass nur die Stärksten gefördert würden. [8]

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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz, Artikel 105

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz, Artikel 106

    Amtliche Quelle

  3. [3] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 12.11.2025

    Jahresgutachten 2025/26, Kapitel 4: Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen

    Institut oder Körperschaft

  4. [4] Deutscher Bundestag, 26.06.2025

    Bundestag stimmt für Investitionssofortprogramm der Koalition (Textarchiv)

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesrat, 11.07.2025

    Beschluss: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, Drucksache 281/25 (Beschluss)

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesgesetzblatt, 14.07.2025

    Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, BGBl. 2025 I Nr. 161

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 10 Forschungszulagengesetz: Festsetzung und Leistung der Forschungszulage

    Amtliche Quelle

  8. [8] Deutscher Bundestag, 25.06.2025

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Investitionssofortprogramm, Drucksache 21/629

    Amtliche Quelle

  9. [9] Deutscher Bundestag, 03.06.2025

    Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“, Drucksache 21/323

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesrat, 13.06.2025

    Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/516, Anlage 3

    Amtliche Quelle

  11. [11] Bundesregierung, 04.09.2025

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025), Bundesrat Drucksache 416/25

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bundesgesetzblatt, 27.10.2025

    Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025), BGBl. 2025 I Nr. 255

    Amtliche Quelle

  13. [13] Statistisches Bundesamt, 25.08.2026

    Pressemitteilung Nr. 303: Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 2. Quartal 2026 (korrigiert am 30.09.2026)

    Datenportal

  14. [14] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 23 Körperschaftsteuergesetz: Steuersatz

    Amtliche Quelle

  15. [15] Institut der deutschen Wirtschaft, 10.07.2025

    Wirtschaftliche Impulse durch das Steuerpaket der Bundesregierung, IW-Kurzbericht 60/2025

    Institut oder Körperschaft

  16. [16] Deutscher Gewerkschaftsbund, 23.06.2025

    Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, Drucksache 21/516

    Verband

  17. [17] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Stefan Bach), 23.06.2025

    Investitionsbooster: Signal für den Wirtschaftsstandort, aber soziale Schieflage und unsichere Wachstumswirkungen. Stellungnahme zur Anhörung im Finanzausschuss

    Institut oder Körperschaft