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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 20

Sollen Genehmigungsverfahren für Bau- und Infrastrukturprojekte durch vereinfachte Verfahren beschleunigt werden?

Ein Verfahren für einen Bebauungsplan dauert in großen Städten im Schnitt rund fünf Jahre. Seit Oktober 2025 können Gemeinden beim Wohnungsbau in bestimmten Fällen auf den Plan verzichten. Seit Juli 2026 gilt für Verkehrswege des Bundes ein Gesetz mit vereinfachten Verfahren. Umweltverbände warnen vor weniger Naturschutz und Beteiligung.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 4: Staat, Verwaltung und Bürokratie · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Den Rahmen dafür, wo und was gebaut werden darf, setzt der Bund im Baugesetzbuch. Innerhalb dieses Rahmens planen Städte und Gemeinden. Das Verfahren der Baugenehmigung regeln allein die Länder in ihren Bauordnungen. [1] Autobahnen, Bundesstraßen und Anlagen der Eisenbahn dürfen grundsätzlich nur gebaut oder geändert werden, wenn ihr Plan vorher in einem förmlichen Verfahren festgestellt ist. [2][3] Diese Planfeststellung bündelt alle nötigen Genehmigungen in einer Entscheidung. [4] Für bestimmte Vorhaben kommt eine Umweltverträglichkeitsprüfung hinzu. Sie ermittelt und bewertet die erheblichen Folgen für Mensch und Umwelt, unter Beteiligung der Öffentlichkeit. [5] Wann sie nötig ist, bestimmt auch das EU-Recht. [6]

Für den Wohnungsbau gilt seit dem 30.10.2025 eine Sonderregel, der sogenannte Bau-Turbo. [7] Bis Ende 2030 darf für neue Wohnungen vom Baugesetzbuch abgewichen werden, wenn das mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Interessen der Nachbarn sind dabei zu würdigen. Die Gemeinde muss zustimmen. [8] Ein Bebauungsplan kann dann entfallen. Ein Verfahren für einen solchen Plan dauert in großen Städten nach einer Untersuchung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Schnitt rund fünf Jahre. Eine durchschnittliche Dauer der Verfahren nach dem Bau-Turbo kennt die Bundesregierung nicht, weil die Gemeinden ihr nicht berichten müssen. [9]

Für Verkehrswege gilt seit dem 29.07.2026 weitgehend das Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Der Bundestag beschloss es am 26.06.2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen. Der Bundesrat stimmte zu. [10][11] Nach dem Gesetz liegen Schienenwege des Bundes, viele Vorhaben an Autobahnen, Bundesstraßen und Wasserstraßen, Flughäfen sowie der Hochwasser- und Küstenschutz im „überragenden öffentlichen Interesse“. Für einen Teil davon, etwa die genannten Vorhaben an Autobahnen und Bundesstraßen sowie den Hochwasserschutz, gilt zudem: Bei der Abwägung mit anderen Schutzgütern, etwa der Natur, gehen sie als vorrangiger Belang ein. In Planfeststellungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes werden Pläne elektronisch eingereicht und im Internet ausgelegt. Einwendungen sind bis sechs Wochen nach Beginn der Auslegung möglich, danach sind sie ausgeschlossen. Einen Erörterungstermin mit den Einwendern kann die Behörde ansetzen, Pflicht ist er nicht. Ab dem 01.02.2027 dürfen Vorhabenträger bei solchen Verkehrsvorhaben und bei Vorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Eingriffe in die Natur gleichrangig auch mit Geld ausgleichen, statt den Ausgleich selbst zu schaffen. Das Geld muss für eine mindestens gleichwertige Aufwertung der Natur im selben oder einem angrenzenden Naturraum verwendet werden. [10]

Für Schienenprojekte des Bundes mit mehr als 30 Kilometern Länge nannte die Bundesregierung 2021 Werte für die Jahre 2009 bis 2020. Allein das Planfeststellungsverfahren dauerte im Median 52 Monate: Die Hälfte der Verfahren war schneller, die Hälfte langsamer. [12] Wann anerkannte Umweltverbände etwa gegen Genehmigungen klagen dürfen, regelt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Von 2021 bis 2023 entschieden Gerichte in 208 Fällen über Klagen von Umweltverbänden. Darunter waren 19 Fälle zu Baugenehmigungen, 15 zu Bebauungsplänen, 13 zu Straßen und 3 zu Eisenbahnprojekten. Gut 51 Prozent der Klagen mit feststehendem Ausgang waren ganz oder teilweise erfolgreich. Das ergab eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. [13]

Für Bebauungspläne liegt dem Bundestag ein weiteres Gesetz vor, das sogenannte Baugesetzbuch-Upgrade. Danach soll Wohnbebauung, die ein Bebauungsplan in einem angespannten Wohnungsmarkt vorsieht, im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das Verfahren soll vollständig digital werden und in der Regel innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Dauert es länger, soll das keine rechtlichen Folgen haben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll nicht mehr Pflicht sein. Für Einwendungen gegen Bebauungspläne soll eine Präklusion gelten, soweit das EU-Recht es erlaubt, auch für Umweltverbände. Präklusion heißt: Wer einen Einwand nicht rechtzeitig im Verfahren vorbringt, kann ihn später vor Gericht nicht mehr geltend machen. [14] Der Bundestag hat den Entwurf am 25.06.2026 in erster Lesung beraten. Bis zum 13.10.2026 hat er darüber nicht abgestimmt. [15] Nach Plan der Bundesregierung soll das Gesetz im Wesentlichen am 01.01.2027 in Kraft treten. [16]

Was dafür spricht

  • Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) über digitale Planfeststellungsverfahren: „Wir werden bei solchen Verfahren dank der Digitalisierung eine Zeitersparnis von 30 Prozent erreichen können.“ Umweltstandards würden nicht gesenkt. [11]
  • Der Landrat des Landkreises Calw, Helmut Riegger, verwies im Umweltausschuss des Bundestages auf eine 18,5 Kilometer lange Bahnstrecke mit 14 Jahren Planungs- und Bauzeit: „Die Verfahren waren zu lang, zu komplex und viel zu umfangreich und damit auch viel zu teuer.“ [17]
  • Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßt, dass Eingriffe in die Natur auch mit Geld ausgeglichen werden dürfen. Ausgleichsmaßnahmen „führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen“. [18]

Was dagegen spricht

  • BUND, NABU und Deutscher Naturschutzring kritisierten den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Verena Graichen vom BUND: „Wenn Raumplanung und Umweltverträglichkeitsprüfungen wegfallen und die Öffentlichkeit kaum beteiligt wird, werden uninformierte und damit schlechtere Entscheidungen getroffen.“ [19]
  • Die Umweltrechtlerin Sabine Schlacke von der Universität Greifswald warnte im Umweltausschuss des Bundestages, der Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes führe zu einer „materiellen Absenkung des naturschutzrechtlichen Schutzniveaus“. Sie sprach von einem „Systemwechsel“, der Bedenken nach EU-Recht und Grundgesetz aufwerfe. [17]
  • Der Linken-Abgeordnete Jorrit Bosch sieht den Engpass bei Personal und Ausstattung der Behörden: „Wer schneller planen will, der braucht Menschen, die planen.“ [11]

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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

    Baurecht

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 17 Bundesfernstraßengesetz: Erfordernis der Planfeststellung

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz: Erfordernis der Planfeststellung

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 75 Verwaltungsverfahrensgesetz: Rechtswirkungen der Planfeststellung

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung: Grundsätze für Umweltprüfungen

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesregierung, 25.02.2026

    Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, Drucksache 21/4301

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesgesetzblatt, 29.10.2025

    Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, BGBl. 2025 I Nr. 257

    Amtliche Quelle

  8. [8] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 246e Baugesetzbuch: Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau

    Amtliche Quelle

  9. [9] Bundesregierung, 08.09.2026

    Antwort auf die Kleine Anfrage „Erfolgskontrolle des § 246e des Baugesetzbuches („Bauturbo“)“, Drucksache 21/7937

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesgesetzblatt, 28.07.2026

    Infrastruktur-Zukunftsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 224

    Amtliche Quelle

  11. [11] Deutscher Bundestag, 26.06.2026

    Plenarprotokoll 21/87

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bundesregierung, 20.05.2021

    Ergänzende Antwort auf die Kleine Anfrage „Situation der Infrastrukturplanung in Deutschland“, Drucksache 19/29971

    Amtliche Quelle

  13. [13] Umweltbundesamt (Studie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen), März 2025

    Wissenschaftliche Unterstützung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten in der 20. Legislaturperiode, Texte 37/2025

    Institut oder Körperschaft

  14. [14] Bundesregierung, 22.06.2026

    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts, Drucksache 21/6588

    Amtliche Quelle

  15. [15] Deutscher Bundestag, 24.09.2026

    Wohnungsbau soll Vorfahrt bekommen (Textarchiv: erste Lesung und Anhörung)

    Amtliche Quelle

  16. [16] Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 27.05.2026

    Gesetzgebungsverfahren: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts

    Amtliche Quelle

  17. [17] Deutscher Bundestag, 25.02.2026

    Infrastruktur: Umweltrecht-Experten warnen vor Systemwechsel (Fachgespräch im Umweltausschuss)

    Amtliche Quelle

  18. [18] Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, 26.06.2026

    Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Grundlage für mehr Beschleunigung und Pragmatismus

    Verband

  19. [19] NABU (gemeinsam mit BUND und Deutschem Naturschutzring), 17.12.2025

    Gesetz von gestern statt für die Zukunft: Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz muss nachgebessert werden

    Verband