ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 19
Sollen staatliche Behörden ihre Personal- und Sachausgaben regelmäßig durch unabhängige Stellen auf Effizienz überprüfen lassen?
Die Bundesregierung will bis 2029 in Ministerien und bestimmten Bundesbehörden mindestens acht Prozent des Personals einsparen. Ihre Aufgaben prüft sie dafür selbst. Unabhängig prüfen heute vor allem die Rechnungshöfe, und sie wählen selbst aus, was sie prüfen.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 4: Staat, Verwaltung und Bürokratie · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Für die Behörden des Bundes gibt es bereits eine unabhängige Prüfstelle: den Bundesrechnungshof. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit, sind also so unabhängig wie Richter. Er prüft, ob der Bund wirtschaftlich und ordnungsgemäß mit seinem Haushalt umgeht, und berichtet jährlich an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. [1] Dabei prüft er auch, ob eine Aufgabe „mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden kann“. [2] Auch die Haushalte der Länder prüfen Rechnungshöfe. Ein Rechnungshof kann seine Prüfung nach eigenem Ermessen beschränken. Er wählt also aus, was er prüft. [3] Bund und Länder müssen außerdem selbst für alle Maßnahmen, die sich auf den Haushalt auswirken, die Wirtschaftlichkeit angemessen untersuchen. [4]
In Nordrhein-Westfalen prüft eine Gemeindeprüfungsanstalt jede Gemeinde in der Regel alle fünf Jahre. Sie ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie stellt auch fest, ob die Gemeinde wirtschaftlich verwaltet wird, und darf dafür Gemeinden miteinander vergleichen. [5] Nach einer wissenschaftlichen Evaluation von 2017 setzte knapp die Hälfte der Kommunen Maßnahmen auf Empfehlung der Anstalt um. Die Anstalt hatte die Evaluation selbst in Auftrag gegeben. [6]
Zum 30.06.2025 arbeiteten nach vorläufigen Ergebnissen rund 5,5 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst, 1,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. [7] Beim Bund waren es 531.300, darunter 168.100 Berufs- und Zeitsoldaten. Die meisten Beschäftigten arbeiten bei Ländern und Kommunen. [8] 2024 gab der Bund 42,4 Milliarden Euro für Personal aus. Für sächliche Verwaltungsausgaben, einschließlich militärischer Beschaffung, waren es 38,0 Milliarden Euro. Insgesamt gab der Bund 474,8 Milliarden Euro aus. [9] Im Bundeshaushalt 2024 waren 296.760 Stellen vorgesehen, ohne Soldaten, Richter, Staatsanwälte und Hochschullehrer. Das waren 8.770 mehr als 2021. Ende 2023 waren mehr als 30.000 Stellen unbesetzt. Von 2020 bis 2023 lag der Anteil unbesetzter Stellen über 10 Prozent. [10]
Nach ihrer Modernisierungsagenda vom Oktober 2025 will die Bundesregierung das Personal des Bundes um acht Prozent und die Sachkosten um zehn Prozent senken. Beim Personal gilt das Ziel bis 2029 für Ministerien, Bundestagsverwaltung und bestimmte nachgeordnete Behörden. Aufgaben und Ausgaben will die Regierung Ministerium für Ministerium selbst überprüfen. [11] Umgesetzt wird der Abbau über die jährlichen Haushaltsgesetze. 2025 fielen 600 Stellen weg. Für 2026 sind 2,2 Prozent oder 2.252 Stellen vorgesehen, für 2027 und 2028 je 2,0 Prozent und für 2029 1,5 Prozent. Ausgenommen sind unter anderem Bundespolizei, Zoll und Verteidigung. Die Ministerien setzen die Einsparung eigenständig um. Externe Berater waren nach Angaben der Regierung nicht beteiligt. Welche Aufgaben wegfallen, konnte die Regierung im April 2026 noch nicht genau sagen. [12]
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 sieht eine Stelleneinsparung von 2 Prozent vor. [13] Der Bundestag will den Haushalt am 27.11.2026 beschließen. [14] Der Bundesrechnungshof hatte beantragt, von der Kürzung ausgenommen zu werden und sechs zusätzliche Stellen zu erhalten, unter anderem für die Prüfung von Rüstungsvorhaben. Die Bundesregierung übernahm das nicht. Der Haushaltsausschuss nahm den Haushalt des Rechnungshofs am 23.09.2026 unverändert an. [15] Daneben überprüft das Bundesfinanzministerium seit 2015 mit einzelnen Ministerien ausgewählte Haushaltsthemen. Diese Überprüfungen heißen Spending Reviews. 13 sind abgeschlossen, darunter 2021 eine zum Personalhaushalt und 2018 eine zur Beschaffung standardisierter Massengüter. Die jüngste, zum Umgang mit Geldforderungen des Bundes, schloss das Kabinett am 06.07.2026 ab. [16]
Was dafür spricht
- Der Bundesrechnungshof empfiehlt eine neutrale Bewertung: Die Bundesverwaltung solle die Notwendigkeit ihrer Aufgaben „nicht allein von den Personen bewerten lassen, die diese wahrnehmen“. Bewerten solle die für Organisation zuständige Stelle, etwa das Organisationsreferat. Neue Stellen solle es nur geben, wenn der Bedarf mit anerkannten Methoden belegt ist. [10]
- Die Evaluation von 2017 kommt zu dem Ergebnis: Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen „entfaltet eindeutig Praxiswirkungen“. Je nach Gruppe gaben 76 bis 92 Prozent der Befragten an, dass ihre Kommune die Empfehlungen auf Umsetzbarkeit prüft. [6]
- Im Haushaltsausschuss warnten im September 2026 Abgeordnete von AfD, Grünen und Linken sowie eine Abgeordnete der CDU/CSU vor den Folgen möglicher weiterer Personaleinsparungen beim Bundesrechnungshof für seine Prüftätigkeit. [15]
Was dagegen spricht
- Ein Bundesministerium hielt es gegenüber dem Bundesrechnungshof für nicht wirtschaftlich, das Verfahren für neue Stellen mit zusätzlichen Regeln und Begründungen zu bürokratisieren. Jede Behörde wolle neue Stellen ohnehin schnell besetzen. [10]
- Bei der Evaluation der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 2017 sah rund die Hälfte der Befragten aus Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik örtliche Besonderheiten in den Prüfberichten nicht angemessen berücksichtigt. Die Autoren halten diese Kritik für teilweise berechtigt, weil Vergleiche vereinfachen müssen. Auf Entscheidungen zur Haushaltskonsolidierung hatte die Anstalt nach dem Bericht nur sehr eingeschränkt Einfluss. [6]
- Der Beamtenbund dbb lehnte 2025 den Vorschlag der Initiative für einen handlungsfähigen Staat ab, dem Digitalministerium eine umfassende Zuständigkeit für das Personal des Bundes zu geben. Der Vorsitzende Volker Geyer sagte: „Die Planung des Personalbedarfs zu zentralisieren ist absolut realitätsfern und widerspricht dem Ressortprinzip.“ Sie erfordere ein hohes Maß an Fachlichkeit. [17]
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BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grundgesetz, Artikel 114Amtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 90 Bundeshaushaltsordnung: Inhalt der PrüfungAmtliche Quelle
[3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 42 Haushaltsgrundsätzegesetz: Aufgaben des RechnungshofesAmtliche Quelle
[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 6 Haushaltsgrundsätzegesetz: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und LeistungsrechnungAmtliche Quelle
[5] Land Nordrhein-Westfalen
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 105 Überörtliche PrüfungAmtliche Quelle
[6] Ruhr-Universität Bochum (Jörg Bogumil, Sascha Gerber), 30.07.2017
Evaluation der Gemeindeprüfungsanstalt NRWInstitut oder Körperschaft
[7] Statistisches Bundesamt, 22.06.2026
Pressemitteilung Nr. 215: Öffentlicher Dienst 2025: Mehr Beschäftigte in der Bildung und KinderbetreuungAmtliche Quelle
[8] Statistisches Bundesamt, 22.06.2026
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Art des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, 30. Juni 2025Datenportal
[9] Bundesrechnungshof, 10.12.2025
Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, Bundestagsdrucksache 21/3200, Tabelle 1.1Amtliche Quelle
[10] Bundesrechnungshof, 07.05.2025
Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: Stellenmehrung und Stellenschere in der BundesverwaltungAmtliche Quelle
[11] Bundesregierung, 13.10.2025
Unterrichtung „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund)“, Bundestagsdrucksache 21/2150Amtliche Quelle
[12] Bundesregierung, 28.04.2026
Antwort „Geplante Stelleneinsparungen in der Bundesverwaltung von mindestens 8 Prozent bis zum Jahr 2029“, Bundestagsdrucksache 21/5666Amtliche Quelle
[13] Deutscher Bundestag, 21.08.2026
hib 656/2026: Haushalt 2027: Zwei Prozent Stelleneinsparung geplantAmtliche Quelle
[14] Deutscher Bundestag
Der Weg zum Bundeshaushalt 2027 vom Entwurf zum BeschlussAmtliche Quelle
[15] Deutscher Bundestag, 23.09.2026
hib 741/2026: Haushalt 2027: Personalausstattung im FokusAmtliche Quelle
[16] Bundesministerium der Finanzen, 06.07.2026
Zeitreise Spending ReviewsAmtliche Quelle
[17] dbb beamtenbund und tarifunion, 14.07.2025
Geyer: „Richtige Problembeschreibung, falsche Schlussfolgerungen“Verband