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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 17

Sollen Verwaltungsleistungen grundsätzlich digital angeboten werden, mit Alternativen für Menschen ohne digitalen Zugang?

Bund und Länder wollen den digitalen Weg zur Regel im Kontakt mit Behörden machen, mit Alternativen für alle, die ihn nicht gehen können. Ab Juli 2027 soll die Kommunikation mit Bundesbehörden elektronisch erfolgen. 2025 hatten knapp 2,1 Millionen Menschen zwischen 16 und 74 Jahren noch nie das Internet genutzt.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 4: Staat, Verwaltung und Bürokratie · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Den übergreifenden elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern regelt nach dem Grundgesetz der Bund, mit Zustimmung des Bundesrates. [1] Nach dem Onlinezugangsgesetz müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Das gilt auch für die Kommunen. Ab dem 01.01.2029 haben Bürger und Unternehmen einen Anspruch auf einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes. Schadensersatz oder Entschädigung können sie daraus nicht verlangen. Für Leistungen der Länder und Kommunen enthält das Gesetz keinen solchen Anspruch. Leistungen nach Bundesrecht, die nur Unternehmen betreffen, sollen spätestens ab Ende 2029 nur noch elektronisch angeboten werden. Bei berechtigtem Interesse sind Ausnahmen möglich. Für Bürger sieht das Gesetz ein ausschließlich elektronisches Angebot nicht vor. Das zentrale Bürgerkonto des Bundes zu nutzen, ist freiwillig. Bund und Länder müssen eine barrierearme Beratung zu ihren Online-Diensten anbieten. [2] Zuständig für die digitale Verwaltung des Bundes ist seit dem 06.05.2025 das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. [3]

CDU, CSU und SPD nennen im Koalitionsvertrag als Leitbild eine Verwaltung, die „rein digital (digital only) mit gezielten Unterstützungsangeboten“ arbeitet. [4] Die Bundesregierung hat 2025 erklärt, was sie unter den Begriffen versteht. „Digital only“ heißt danach: Leistungen gibt es grundsätzlich nur elektronisch, wie es für Unternehmen vorgesehen ist. „Digital first“ heißt: Leistungen gibt es grundsätzlich elektronisch, und wer den digitalen Weg nicht gehen will, bekommt Unterstützung in einer Behörde vor Ort. Bei Bürgern achte die Regierung darauf, dass auch Menschen, die das Internet nicht nutzen wollen oder können, Verwaltungsleistungen erreichen. [5] Bund und Länder haben am 04.12.2025 vereinbart, ein grundsätzliches Gebot zur digitalen Kommunikation mit Behörden in ihr Verfahrensrecht aufzunehmen. Dabei sollen Diskriminierungsverbot, Sozialstaatsprinzip und Barrierefreiheit beachtet werden: „Wer den digitalen Weg nicht gehen kann, für den werden Alternativen bereitgehalten.“ [6]

Für Behörden des Bundes ist das beschlossen. Ab dem 01.07.2027 soll die Kommunikation zwischen Behörden und Beteiligten elektronisch erfolgen. Eine vorgeschriebene Schriftform wahrt dann grundsätzlich auch ein einfaches elektronisches Dokument, etwa eine E-Mail. [7][8] Nach der Begründung des Innenausschusses ist das bewusst eine Soll-Regel. Eine Soll-Regel lässt Ausnahmen zu, etwa für Härtefälle wegen körperlicher Beeinträchtigung oder fortgeschrittenen Alters. Privatpersonen können sich weiterhin gegen den elektronischen Weg entscheiden und Papier per Post schicken. [8] Ab Januar 2027 soll außerdem eine digitale Brieftasche bereitstehen, mit der man sich per Smartphone ausweisen und Nachweise vorlegen kann. Grundlage ist eine EU-Verordnung. Über das deutsche Gesetz dazu stimmt der Bundestag am 15.10.2026 ab. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Nutzung freiwillig bleiben. Bestehende Ausweismittel sollen nicht ersetzt werden. [9]

Am 08.09.2026 gab es nach dem Dashboard Digitale Verwaltung des Bundes für 853 Verwaltungsleistungen bundesweit flächendeckend Online-Dienste. Mitgezählt sind auch Leistungen, die erst teilweise online umgesetzt sind. Ende August 2026 bestanden rund 7,4 Millionen Konten bei der BundID, dem Bürgerkonto des Bundes. [10] 2025 hatten 67 Prozent der 16- bis 74-Jährigen in den zwölf Monaten vor der Befragung über Internetseiten oder Apps Kontakt mit Behörden, 2022 waren es 51 Prozent. Die Steuererklärung reichten 29 Prozent online ein. Sozialleistungen oder andere Ansprüche machten 7 Prozent online geltend. [11] Gut 3 Prozent der 16- bis 74-Jährigen hatten 2025 noch nie das Internet genutzt, das waren knapp 2,1 Millionen Menschen. Bei den 65- bis 74-Jährigen waren es 10 Prozent. Menschen ab 75 Jahren erfasst diese Erhebung nicht. [12]

Im eGovernment MONITOR 2026 der Initiative D21 und der Technischen Universität München hat jeder Zweite sein letztes Anliegen bei einer Behörde vollständig offline erledigt. Meist lag das nicht an einer bewussten Entscheidung. Die Befragten nahmen an, dass es online nicht geht, oder fanden das Angebot nicht. [13] Gefragt wurde auch nach einem Modell, bei dem Anträge nur noch digital gestellt werden und Hilfe per Telefon, vor Ort oder digital bereitsteht. 59 Prozent befürworteten es, 25 Prozent hielten es nur unter bestimmten Voraussetzungen für vorstellbar, 12 Prozent lehnten es ab. Befragt wurden nur Menschen ab 16 Jahren, die das Internet privat nutzen. [13]

Was dafür spricht

  • Bund und Länder halten in ihrer gemeinsamen Modernisierungsagenda fest: Der Staat lässt sich nur modernisieren und Bürokratie nur abbauen, wenn Anträge vom Eingang bis zum Bescheid vollständig digital bearbeitet werden, ohne Wechsel zwischen Papier und Bildschirm. [6]
  • Die Digitalministerkonferenz der Länder hält die Vorteile digitaler Verwaltung, etwa effizientere Abläufe und geringeren Aufwand, nur bei einer klaren Ausrichtung auf den digitalen Weg für voll erreichbar. Auf Antrag von Bayern und Schleswig-Holstein forderte sie 2025 den Bund auf, die Regeln für „Digital Only“ im Onlinezugangsgesetz schrittweise auf Bürger auszudehnen, unter Berücksichtigung ihrer berechtigten Belange. Wer den digitalen Weg nicht nutzen kann oder will, soll Unterstützung vor Ort bekommen. [14]
  • Die Initiative D21 und die Technische Universität München berichten: Wer sein letztes Behördenanliegen ganz oder teilweise online erledigte, war zu 81 Prozent zufrieden, auf rein analogem Weg zu 64 Prozent. [13]

Was dagegen spricht

  • Der Sozialverband VdK warnt mit Blick auf die digitale Brieftasche: „Was digital bequem ist, wird schnell zum Regelfall. Was analog bleibt, wird langsam, kompliziert und stigmatisierend.“ Er fordert, analoge Zugänge dauerhaft, niedrigschwellig und ohne Stigmatisierung zu erhalten. [15]
  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen weist darauf hin, dass sich viele ältere Menschen bewusst gegen digitale Anwendungen entscheiden. Sie fordert: „Der Grundsatz der Wahlfreiheit – digital oder analog – muss erhalten bleiben.“ [16]
  • Der AfD-Abgeordnete Steffen Janich beruft sich auf ein „Recht auf ein analoges Leben“. Für seine Fraktion fordert er statt der EU-Brieftasche eine nationale digitale Lösung für Verwaltungsvorgänge, „bei vollem Erhalt gleichwertiger analoger Wege“. [17]

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Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz, Artikel 91c

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Onlinezugangsgesetz, §§ 1, 1a, 3 und 3a

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesgesetzblatt, 06.05.2025

    Organisationserlass des Bundeskanzlers, BGBl. 2025 I Nr. 131

    Amtliche Quelle

  4. [4] CDU, CSU und SPD, 2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (Z. 2156 bis 2158)

    Institut oder Körperschaft

  5. [5] Bundesregierung, 13.08.2025

    Antwort „Zum Prinzip digital only bei der Digitalisierung der Verwaltung“, Drucksache 21/1212

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, 04.12.2025

    Föderale Modernisierungsagenda, Beschluss TOP 2.2 (S. 36)

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesgesetzblatt, 03.07.2026

    Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern, BGBl. 2026 I Nr. 199 (Art. 1 Nr. 3, Art. 16 Abs. 4)

    Amtliche Quelle

  8. [8] Deutscher Bundestag, Innenausschuss, 20.05.2026

    Beschlussempfehlung und Bericht zum Gesetzentwurf für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern, Drucksache 21/6049 (S. 1, 21 und 22)

    Amtliche Quelle

  9. [9] Deutscher Bundestag, 09.10.2026

    Bundestag will Weg für die EUDI-Wallet frei machen: Digitale Identitätengesetz, Drucksache 21/7408

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Datenstand 08.09.2026 und 31.08.2026

    Dashboard Digitale Verwaltung: Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen und Nutzerkonten der BundID

    Datenportal

  11. [11] Statistisches Bundesamt, 23.09.2026

    Online-Kontakte mit Behörden/öffentlichen Einrichtungen im Zeitvergleich

    Datenportal

  12. [12] Statistisches Bundesamt, 24.02.2026

    Gut 3 % der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren in Deutschland sind offline (Zahl der Woche Nr. 09)

    Amtliche Quelle

  13. [13] Initiative D21 und Technische Universität München, September 2026

    eGovernment MONITOR 2026 (S. 2, 5, 6, 25 und 29)

    Institut oder Körperschaft

  14. [14] Digitalministerkonferenz, 13.05.2025

    Beschluss TOP 6.15 „Digital Only: Digitale Dividende heben, Nutzungsfreundlichkeit stärken“ (Bayern, Schleswig-Holstein)

    Amtliche Quelle

  15. [15] Sozialverband VdK Deutschland, 15.04.2026

    Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (Digitale Identitätengesetz), S. 5 und 9

    Verband

  16. [16] BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Mai 2025

    Digitalisierung und Künstliche Intelligenz inklusiv gestalten: Stellungnahme zum Koalitionsvertrag 2025–2029 (S. 2)

    Verband

  17. [17] Deutscher Bundestag, 23.09.2026

    Plenarprotokoll 21/95, Rede Steffen Janich (AfD), S. 11758

    Amtliche Quelle