ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 9
Welche Anforderungen an Sprachkenntnisse und gesellschaftliche Integration sollen für dauerhafte Aufenthaltstitel gelten?
Wer dauerhaft bleiben will, braucht heute in der Regel Deutsch auf Niveau B1 und Grundkenntnisse über Recht und Gesellschaft, meist nachgewiesen mit dem Test „Leben in Deutschland“. 2025 erreichten 55 Prozent der Prüflinge im Deutschtest B1. Wie hoch soll die Hürde künftig liegen?
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 2: Migration, Asyl und Integration · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommt in der Regel, wer seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat, seinen Lebensunterhalt sichert und mindestens 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Dazu verlangt das Gesetz ausreichende Deutschkenntnisse, das ist Niveau B1, und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. [1][2] Beides gilt als nachgewiesen, wenn jemand den Integrationskurs erfolgreich abschließt: mit B1 im Deutsch-Test für Zuwanderer und dem bestandenen Test „Leben in Deutschland“, für den 15 von 33 Fragen richtig sein müssen. [1][3][4]
Fachkräfte können die Niederlassungserlaubnis schon nach drei Jahren bekommen, ebenfalls mit B1. Mit der Blauen Karte EU genügen nach 27 Monaten einfache Deutschkenntnisse auf Niveau A1, mit B1 schon 21 Monate. [2][5] Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge brauchen in der Regel fünf Jahre und Deutsch auf Niveau A2; wer Deutsch auf Niveau C1 beherrscht, nur drei Jahre. [2][6] Für die Einbürgerung verlangt das Gesetz B1; die Einbürgerung schon nach drei Jahren gibt es seit dem 30.10.2025 nicht mehr. [7][8]
Nach dem europäischen Referenzrahmen heißt A2, sich in einfachen, routinemäßigen Situationen zu verständigen. B1 heißt, ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen oder aktuelle Ereignisse teilzunehmen. B2 heißt, sich so spontan und fließend zu verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern recht gut möglich ist. [9]
Ende 2025 hatten 2.562.725 Ausländer in Deutschland einen unbefristeten Aufenthaltstitel und 4.318.555 einen befristeten. [10] 2025 legten 318.550 Menschen den Deutsch-Test für Zuwanderer ab. 55,0 Prozent erreichten B1, 32,2 Prozent A2 und 12,8 Prozent ein niedrigeres Niveau. Den Test „Leben in Deutschland“ bestanden 89,6 Prozent. Von 409.785 Menschen, die 2025 aus einem Integrationskurs ausschieden, hatten 157.864 das Kursziel erreicht, also 38,5 Prozent. [4]
Die Koalition will Integration „intensiver als bisher“ einfordern; eine verpflichtende Integrationsvereinbarung soll künftig Rechte und Pflichten festlegen. [11] Einen Gesetzentwurf dazu haben wir im Dokumentationssystem des Bundestages nicht gefunden (Stand 13.10.2026). Freiwillige Teilnehmer, etwa Asylbewerber, ließ das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang 2026 vorerst nicht mehr zu Integrationskursen zu. [12] Seit August 2026 lässt es wieder freiwillige Teilnehmer zu, vorrangig Geflüchtete aus der Ukraine sowie Deutsche und Unionsbürger; im August waren es rund 1.600. [13][21] Für die Kurse sieht der Entwurf des Bundeshaushalts 2027 590,2 Millionen Euro vor; 2025 wurden 1.329,1 Millionen Euro ausgegeben. [14]
Eine aktuelle Forderung, die Sprachstufe für dauerhafte Aufenthaltstitel zu ändern, haben wir nicht gefunden (Stand 13.10.2026); die Debatte dreht sich um Einbürgerung und Integrationskurse. Die AfD beantragte im März 2026, für die Einbürgerung B2 statt B1 zu verlangen; der Bundestag lehnte das ab. [15][16] Eine Abgeordnete der Unionsfraktion fragte in der Debatte zur Einbürgerung, „wie sollen eine kollektive Identität, ein Wertekonsens und geteilte Normen zustande kommen, wenn keine gemeinsame Sprache gesprochen wird?“ [17] Der Bundesrat forderte, den Zulassungsstopp bei den Kursen zurückzunehmen, gerade für Menschen, „die genau diesen dauerhaften Aufenthalt anstreben“. [18] Der Bundesverband für Integrations- und Berufssprachkurse erklärte: „Sprache ist keine Sozialleistung, die man nach Haushaltslage vergibt.“ [19] Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration mahnt, verpflichtende Integrationsvereinbarungen müssten „realistische Anforderungen stellen“. [20]
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Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.
Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 9 Aufenthaltsgesetz: NiederlassungserlaubnisAmtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 2 Aufenthaltsgesetz: Begriffsbestimmungen, SprachniveausAmtliche Quelle
[3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 17 Integrationskursverordnung: AbschlusstestAmtliche Quelle
[4] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2026
Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2025Amtliche Quelle
[5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 18c Aufenthaltsgesetz: Niederlassungserlaubnis für FachkräfteAmtliche Quelle
[6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 26 Aufenthaltsgesetz: Dauer des AufenthaltsAmtliche Quelle
[7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz: EinbürgerungAmtliche Quelle
[8] Bundesgesetzblatt, 27.10.2025, verkündet 29.10.2025
Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften, BGBl. 2025 I Nr. 256Amtliche Quelle
[9] Europarat, über Europass der Europäischen Union, 2020
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Raster zur SelbstbeurteilungInstitut oder Körperschaft
[10] Statistisches Bundesamt, 02.04.2026
Ausländische Bevölkerung nach aufenthaltsrechtlichem Status am 31.12.2025Datenportal
[11] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025
Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 95Institut oder Körperschaft
[12] Bundesregierung, 11.05.2026
Antwort zur Aussetzung der Zulassungen zu Integrationskursen, Drucksache 21/5574Amtliche Quelle
[13] Deutscher Bundestag, 18.09.2026
Schriftliche Fragen, Drucksache 21/8047, Fragen 28 und 29Amtliche Quelle
[14] Bundesministerium der Finanzen, 2026
Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027, Einzelplan 06, Kapitel 0603, Titel 684 12, S. 40Amtliche Quelle
[15] Deutscher Bundestag, Fraktion der AfD, 03.03.2026
Antrag „Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik“, Drucksache 21/4466Amtliche Quelle
[16] Deutscher Bundestag, 25.03.2026
Antrag zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts abgelehntAmtliche Quelle
[17] Deutscher Bundestag, 08.10.2025
Plenarprotokoll 21/30, S. 3163Amtliche Quelle
[18] Bundesrat, 08.05.2026
Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen, Drucksache 151/26 (Beschluss)Amtliche Quelle
[19] Bundesverband für Integrations- und Berufssprachkurse, 09.02.2026
Pressemitteilung zum ZulassungsstoppVerband
[20] Sachverständigenrat für Integration und Migration, wissenschaftlicher Stab, Oktober 2025
Integrationsvereinbarungen auf dem Prüfstand (SVR-Kurzinformation 2025-5), S. 9Institut oder Körperschaft
[21] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 5 Integrationskursverordnung: Zulassung zur TeilnahmeAmtliche Quelle