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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 9

Welche Anforderungen an Sprachkenntnisse und gesellschaftliche Integration sollen für dauerhafte Aufenthaltstitel gelten?

Wer dauerhaft bleiben will, braucht heute in der Regel Deutsch auf Niveau B1 und Grundkenntnisse über Recht und Gesellschaft, meist nachgewiesen mit dem Test „Leben in Deutschland“. 2025 erreichten 55 Prozent der Prüflinge im Deutschtest B1. Wie hoch soll die Hürde künftig liegen?

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 2: Migration, Asyl und Integration · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommt in der Regel, wer seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat, seinen Lebensunterhalt sichert und mindestens 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Dazu verlangt das Gesetz ausreichende Deutschkenntnisse, das ist Niveau B1, und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. [1][2] Beides gilt als nachgewiesen, wenn jemand den Integrationskurs erfolgreich abschließt: mit B1 im Deutsch-Test für Zuwanderer und dem bestandenen Test „Leben in Deutschland“, für den 15 von 33 Fragen richtig sein müssen. [1][3][4]

Fachkräfte können die Niederlassungserlaubnis schon nach drei Jahren bekommen, ebenfalls mit B1. Mit der Blauen Karte EU genügen nach 27 Monaten einfache Deutschkenntnisse auf Niveau A1, mit B1 schon 21 Monate. [2][5] Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge brauchen in der Regel fünf Jahre und Deutsch auf Niveau A2; wer Deutsch auf Niveau C1 beherrscht, nur drei Jahre. [2][6] Für die Einbürgerung verlangt das Gesetz B1; die Einbürgerung schon nach drei Jahren gibt es seit dem 30.10.2025 nicht mehr. [7][8]

Nach dem europäischen Referenzrahmen heißt A2, sich in einfachen, routinemäßigen Situationen zu verständigen. B1 heißt, ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen oder aktuelle Ereignisse teilzunehmen. B2 heißt, sich so spontan und fließend zu verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern recht gut möglich ist. [9]

Ende 2025 hatten 2.562.725 Ausländer in Deutschland einen unbefristeten Aufenthaltstitel und 4.318.555 einen befristeten. [10] 2025 legten 318.550 Menschen den Deutsch-Test für Zuwanderer ab. 55,0 Prozent erreichten B1, 32,2 Prozent A2 und 12,8 Prozent ein niedrigeres Niveau. Den Test „Leben in Deutschland“ bestanden 89,6 Prozent. Von 409.785 Menschen, die 2025 aus einem Integrationskurs ausschieden, hatten 157.864 das Kursziel erreicht, also 38,5 Prozent. [4]

Die Koalition will Integration „intensiver als bisher“ einfordern; eine verpflichtende Integrationsvereinbarung soll künftig Rechte und Pflichten festlegen. [11] Einen Gesetzentwurf dazu haben wir im Dokumentationssystem des Bundestages nicht gefunden (Stand 13.10.2026). Freiwillige Teilnehmer, etwa Asylbewerber, ließ das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang 2026 vorerst nicht mehr zu Integrationskursen zu. [12] Seit August 2026 lässt es wieder freiwillige Teilnehmer zu, vorrangig Geflüchtete aus der Ukraine sowie Deutsche und Unionsbürger; im August waren es rund 1.600. [13][21] Für die Kurse sieht der Entwurf des Bundeshaushalts 2027 590,2 Millionen Euro vor; 2025 wurden 1.329,1 Millionen Euro ausgegeben. [14]

Eine aktuelle Forderung, die Sprachstufe für dauerhafte Aufenthaltstitel zu ändern, haben wir nicht gefunden (Stand 13.10.2026); die Debatte dreht sich um Einbürgerung und Integrationskurse. Die AfD beantragte im März 2026, für die Einbürgerung B2 statt B1 zu verlangen; der Bundestag lehnte das ab. [15][16] Eine Abgeordnete der Unionsfraktion fragte in der Debatte zur Einbürgerung, „wie sollen eine kollektive Identität, ein Wertekonsens und geteilte Normen zustande kommen, wenn keine gemeinsame Sprache gesprochen wird?“ [17] Der Bundesrat forderte, den Zulassungsstopp bei den Kursen zurückzunehmen, gerade für Menschen, „die genau diesen dauerhaften Aufenthalt anstreben“. [18] Der Bundesverband für Integrations- und Berufssprachkurse erklärte: „Sprache ist keine Sozialleistung, die man nach Haushaltslage vergibt.“ [19] Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration mahnt, verpflichtende Integrationsvereinbarungen müssten „realistische Anforderungen stellen“. [20]

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Ihre Stimme

Welche Anforderungen an Sprachkenntnisse und gesellschaftliche Integration sollen für dauerhafte Aufenthaltstitel gelten?

Die Antworten bauen aufeinander auf. Wählen Sie die Antwort, die am weitesten geht und der Sie noch zustimmen. Fünf Jahre Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt und Rentenbeiträge bleiben in allen Antworten gleich.

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Das Ergebnis

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METHODE


So zählen wir

Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 9 Aufenthaltsgesetz: Niederlassungserlaubnis

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 2 Aufenthaltsgesetz: Begriffsbestimmungen, Sprachniveaus

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 17 Integrationskursverordnung: Abschlusstest

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2026

    Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2025

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 18c Aufenthaltsgesetz: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 26 Aufenthaltsgesetz: Dauer des Aufenthalts

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz: Einbürgerung

    Amtliche Quelle

  8. [8] Bundesgesetzblatt, 27.10.2025, verkündet 29.10.2025

    Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften, BGBl. 2025 I Nr. 256

    Amtliche Quelle

  9. [9] Europarat, über Europass der Europäischen Union, 2020

    Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Raster zur Selbstbeurteilung

    Institut oder Körperschaft

  10. [10] Statistisches Bundesamt, 02.04.2026

    Ausländische Bevölkerung nach aufenthaltsrechtlichem Status am 31.12.2025

    Datenportal

  11. [11] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 95

    Institut oder Körperschaft

  12. [12] Bundesregierung, 11.05.2026

    Antwort zur Aussetzung der Zulassungen zu Integrationskursen, Drucksache 21/5574

    Amtliche Quelle

  13. [13] Deutscher Bundestag, 18.09.2026

    Schriftliche Fragen, Drucksache 21/8047, Fragen 28 und 29

    Amtliche Quelle

  14. [14] Bundesministerium der Finanzen, 2026

    Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027, Einzelplan 06, Kapitel 0603, Titel 684 12, S. 40

    Amtliche Quelle

  15. [15] Deutscher Bundestag, Fraktion der AfD, 03.03.2026

    Antrag „Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik“, Drucksache 21/4466

    Amtliche Quelle

  16. [16] Deutscher Bundestag, 25.03.2026

    Antrag zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts abgelehnt

    Amtliche Quelle

  17. [17] Deutscher Bundestag, 08.10.2025

    Plenarprotokoll 21/30, S. 3163

    Amtliche Quelle

  18. [18] Bundesrat, 08.05.2026

    Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen, Drucksache 151/26 (Beschluss)

    Amtliche Quelle

  19. [19] Bundesverband für Integrations- und Berufssprachkurse, 09.02.2026

    Pressemitteilung zum Zulassungsstopp

    Verband

  20. [20] Sachverständigenrat für Integration und Migration, wissenschaftlicher Stab, Oktober 2025

    Integrationsvereinbarungen auf dem Prüfstand (SVR-Kurzinformation 2025-5), S. 9

    Institut oder Körperschaft

  21. [21] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 5 Integrationskursverordnung: Zulassung zur Teilnahme

    Amtliche Quelle