ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 6
Nach welchen Kriterien soll Deutschland künftig Zuwanderung zu Erwerbszwecken ermöglichen?
Heute zählen vor allem ein anerkannter Abschluss und ein Arbeitsvertrag, daneben ein Punktesystem und eine Sonderregel für den Westbalkan. 2025 bekamen 134.485 Menschen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten. Was soll künftig den Ausschlag geben?
Läuft
Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 2: Migration, Asyl und Integration · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Wer aus einem Drittstaat, also von außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, zum Arbeiten nach Deutschland kommt, braucht in der Regel ein konkretes Arbeitsangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. [1] Fachkräfte mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung oder einem anerkannten Hochschulabschluss dürfen jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. [2][3] Für die Blaue Karte EU braucht es in der Regel einen Hochschulabschluss und 2026 ein Jahresgehalt von mindestens 50.700 Euro, in Engpassberufen und für Berufseinsteiger von 45.934,20 Euro. [4][5]
Daneben gibt es unter anderem drei weitere Wege. Die Chancenkarte erlaubt bis zu ein Jahr Aufenthalt zur Arbeitssuche, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Wer keinen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, braucht dafür einen Abschluss, der im Land des Erwerbs staatlich anerkannt ist, einfache Deutsch- oder gute Englischkenntnisse und mindestens sechs Punkte, etwa für eine Teilanerkennung, Deutschkenntnisse, Berufserfahrung oder ein Alter bis 35 Jahre. [6][7] Mit zwei Jahren Berufserfahrung und einem Abschluss, der im Land des Erwerbs anerkannt ist, darf man auch ohne Anerkennung in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben, wenn das Gehalt mindestens 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beträgt, 2026 also 45.630 Euro, oder der Arbeitgeber nach Tarif zahlt. [8][5] Wer aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien kommt, braucht ein Arbeitsangebot, aber keinen Nachweis einer Qualifikation; den Antrag stellt er im Herkunftsland. Die Bundesagentur prüft, ob bevorrechtigte Bewerber, etwa Deutsche oder EU-Bürger, zur Verfügung stehen. Jährlich sind bis zu 50.000 Zustimmungen möglich. [9]
Insgesamt bekamen 2025 134.485 Menschen aus Drittstaaten erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten, 2024 waren es 120.195. Rund die Hälfte lebte schon vorher in Deutschland, etwa zum Studium. Die häufigsten Wege waren die Blaue Karte mit 34.510, die anerkannte Berufsausbildung mit 23.300, der Hochschulabschluss ohne Blaue Karte mit 18.175 und die Westbalkanregelung mit 17.435. Den Titel für Berufserfahrung ohne Anerkennung erhielten 325 Menschen. [10] Für die Chancenkarte stellten die Auslandsvertretungen 2025 insgesamt 14.055 Visa aus; seit ihrer Einführung im Juni 2024 bis Ende 2025 waren es 19.009. [10][11]
Die Bundesagentur für Arbeit zählte 2025 insgesamt 157 Engpassberufe, vor allem in Pflege, Medizin, Bau und Handwerk; 2023 waren es 183. Einen allgemeinen Arbeitskräftemangel sieht sie derzeit nicht belegt. [12] Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erwartet, dass dem Arbeitsmarkt 2026 rund 70.000 und 2027 rund 140.000 Menschen weniger zur Verfügung stehen. [13] Nach seiner Rechnung von 2021 bliebe diese Zahl langfristig nur mit einer Nettozuwanderung von 400.000 Menschen im Jahr gleich. [14] 2025 lag die Nettozuwanderung insgesamt, nicht nur zum Arbeiten, bei rund 235.000. [15]
Die Koalition will die Westbalkanregelung ab 2027 auf 25.000 Personen im Jahr begrenzen; in der Verordnung stehen noch 50.000 (Stand 13.10.2026). [16][9] Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände will das Kontingent ganz aufheben; Zuwanderung zur Arbeit müsse „auch ohne Nachweis formaler Qualifikationen möglich sein“. [17] Der Deutsche Gewerkschaftsbund nennt die Prüfung des Arbeitsmarkts durch die Bundesagentur ein „unverzichtbares Element eines fairen und funktionierenden Systems der Erwerbsmigration“. [18] Die AfD will vor weiterer Zuwanderung von Fachkräften von außerhalb Europas „zunächst die heimischen Potenziale ausschöpfen“ und danach nach einem Punktesystem auswählen. [19] Die Grünen wollen das Kontingent von 50.000 beibehalten. [20]
ABSTIMMEN
Ihre Stimme
LIVE
Das Ergebnis
Noch kein Zwischenstand. Stand
Aktualisiert sich alle 15 Sekunden.
METHODE
So zählen wir
Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.
Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 18 Aufenthaltsgesetz: Grundsatz der FachkräfteeinwanderungAmtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 18a Aufenthaltsgesetz: Fachkräfte mit BerufsausbildungAmtliche Quelle
[3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 18b Aufenthaltsgesetz: Fachkräfte mit akademischer AusbildungAmtliche Quelle
[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 18g Aufenthaltsgesetz: Blaue Karte EUAmtliche Quelle
[5] Bundesministerium des Innern, 02.12.2025
Bekanntmachung zu § 18g Aufenthaltsgesetz über die Mindestgehälter für die Blaue Karte EU (BAnz AT 18.12.2025 B3)Amtliche Quelle
[6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 20a Aufenthaltsgesetz: ChancenkarteAmtliche Quelle
[7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Anlage zum Aufenthaltsgesetz: Punkte für die ChancenkarteAmtliche Quelle
[8] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 6 Beschäftigungsverordnung: Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer ErfahrungAmtliche Quelle
[9] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 26 Beschäftigungsverordnung: Beschäftigung bestimmter StaatsangehörigerAmtliche Quelle
[10] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 29.09.2026
Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration: Jahresbericht 2025Amtliche Quelle
[11] Deutscher Bundestag, 13.02.2026
Schriftliche Fragen, Drucksache 21/4115, Frage 22: Visa für die ChancenkarteAmtliche Quelle
[12] Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Fachkräfteengpassanalyse 2025Datenportal
[13] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 24.09.2026
IAB-Prognose für 2026/2027: Erwerbstätigkeit schrumpft trotz besserer KonjunkturInstitut oder Körperschaft
[14] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 23.11.2021
Nur mit einer jährlichen Nettozuwanderung von 400.000 Personen bleibt das Arbeitskräfteangebot langfristig konstantInstitut oder Körperschaft
[15] Statistisches Bundesamt, 01.06.2026
Pressemitteilung 184: Nettozuwanderung 2025 mit 235 000 Personen deutlich gesunkenDatenportal
[16] Bundesregierung, Koalitionsausschuss, 01.07.2026, veröffentlicht 02.07.2026
Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung, Punkt 23Amtliche Quelle
[17] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, August 2026
Arbeitskräfte aus dem Westbalkan: Zugänge erleichtern, Chancen stärkenVerband
[18] Deutscher Gewerkschaftsbund, 29.01.2026
Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Work-and-Stay-AgenturVerband
[19] Alternative für Deutschland, Januar 2025
Programm zur Bundestagswahl 2025, S. 113Institut oder Körperschaft
[20] Deutscher Bundestag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 15.10.2025
Antrag „Westbalkan-Kontingent für jährlich 50.000 Arbeitskräfte erhalten“, Drucksache 21/2248Amtliche Quelle