ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 4
Soll die Amtszeit des Bundeskanzlers auf maximal zwei volle Legislaturperioden begrenzt werden?
Der Bundespräsident darf nur einmal wiedergewählt werden, der Bundeskanzler beliebig oft. Die Rechtslage, die bisherigen Amtszeiten und was aus den Vorschlägen für eine Grenze wurde.
Läuft
Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 1: Demokratie und direkte Mitbestimmung · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt; sein Amt endet spätestens, wenn ein neu gewählter Bundestag zusammentritt. Während der Wahlperiode kann der Bundestag ihn nur abwählen, indem er einen Nachfolger wählt. [1][2][3] Wie oft jemand wiedergewählt werden darf, regelt das Grundgesetz für den Kanzler nicht. [4] Für den Bundespräsidenten heißt es dagegen: „Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“ [5] Eine Grenze für den Kanzler bräuchte eine Grundgesetzänderung mit zwei Dritteln der Stimmen in Bundestag und Bundesrat. [6]
Am längsten regierte Helmut Kohl mit 16 Jahren. Angela Merkel war vom 22.11.2005 bis zum 8.12.2021 im Amt, Konrad Adenauer 14 Jahre. [7][8][9] Wie „volle“ Wahlperioden zu zählen wären, etwa bei vorgezogenen Wahlen oder einem Kanzlerwechsel mitten in der Periode, hielt die Wahlrechtskommission des Bundestages für klärungsbedürftig. [10]
Einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, nach dem der Kanzler nur einmal wiedergewählt werden dürfte, lehnte der Bundestag 2021 ab; ein zweiter Entwurf erledigte sich mit dem Ende der Wahlperiode. [11][12][13] Die Wahlrechtskommission empfahl 2023 mehrheitlich, von einer Begrenzung abzusehen. [10] Im April 2026 schloss der Bundestag eine Petition für eine Grenze ab; der Petitionsausschuss sah wegen verfassungsrechtlicher Bedenken keinen Handlungsbedarf. [14] Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD kommt eine Amtszeitbegrenzung nicht vor. [15]
Die FDP forderte 2021 eine Grenze von zwei vollen Wahlperioden oder zehn Jahren, die AfD verlangt im Wahlprogramm 2025 drei Wahlperioden. [16][17] Nach einer Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages begrenzte 2019 kein EU-Mitgliedstaat die Amtszeit seines Regierungschefs. [18] In den USA darf seit 1951 niemand öfter als zweimal zum Präsidenten gewählt werden. [19]
Was dafür spricht
- Die FDP schrieb 2021 in ihr Wahlprogramm: „Demokratie lebt auch vom Wechsel der verantwortlichen Persönlichkeiten.“ Ämter sollten grundsätzlich Ämter auf Zeit sein. [16]
- Ein Mitglied der Wahlrechtskommission sprach sich 2023 für eine Begrenzung aus, um eine „Verfestigung der Macht“ zu verhindern. [10]
Was dagegen spricht
- Die CDU/CSU-Fraktion hielt im Innenausschuss dagegen, eine Amtszeitbegrenzung sei „eher eine Einschränkung der demokratischen Auswahl“, weil sie den Abgeordneten die Wahl einer Person für eine dritte Amtszeit nehme. [20]
- Der Petitionsausschuss gab 2026 zu bedenken, bei einer Grenze von zwei Amtsperioden „läge es etwa in der Hand des Koalitionspartners“, einen Kanzler vorzeitig per Misstrauensvotum abzulösen und von einer weiteren Kandidatur auszuschließen. [14]
ABSTIMMEN
Ihre Stimme
LIVE
Das Ergebnis
Noch kein Zwischenstand. Stand
Aktualisiert sich alle 15 Sekunden.
METHODE
So zählen wir
Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.
Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grundgesetz, Artikel 63Amtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grundgesetz, Artikel 69Amtliche Quelle
[3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grundgesetz, Artikel 67Amtliche Quelle
[4] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 22.03.2018
Verfassungsrechtlicher Rahmen für eine Begrenzung der Wiederwahlmöglichkeiten eines Bundeskanzlers (WD 3 - 3000 - 068/18)Amtliche Quelle
[5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grundgesetz, Artikel 54Amtliche Quelle
[6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grundgesetz, Artikel 79Amtliche Quelle
[7] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Helmut Kohls Ära (1982–98)Amtliche Quelle
[8] Deutscher Bundestag, 14.01.2026
Datenhandbuch, Kapitel 6.1: Wahl und Amtszeit der BundeskanzlerAmtliche Quelle
[9] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Konrad Adenauer: Wiederaufbau und die Westbindung der jungen BRDAmtliche Quelle
[10] Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit, 12.05.2023
Abschlussbericht, Bundestagsdrucksache 20/6400, Kapitel 6Amtliche Quelle
[11] Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, 13.03.2019
Gesetz zur Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers, Drucksache 19/8275Amtliche Quelle
[12] Deutscher Bundestag, 23.06.2021
Plenarprotokoll 19/235, S. 30445Amtliche Quelle
[13] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen 09.10.2026
Vorgang zu Drucksache 20/199, Beratungsstand „Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode“Amtliche Quelle
[14] Deutscher Bundestag, 16.04.2026
Abschließende Beratungen ohne Aussprache (Petition zur Amtszeit des Bundeskanzlers)Amtliche Quelle
[15] CDU, CSU und SPD, 2025
Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. LegislaturperiodeInstitut oder Körperschaft
[16] FDP, Mai 2021
Nie gab es mehr zu tun: Wahlprogramm der Freien Demokraten 2021, S. 39Institut oder Körperschaft
[17] AfD, Januar 2025
Zeit für Deutschland: Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025, S. 137Institut oder Körperschaft
[18] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 13.03.2019
Wiederwahl von Staatsoberhäuptern und Regierungschefs in den EU-Mitgliedstaaten (WD 3 - 3000 - 067/19)Amtliche Quelle
[19] U.S. National Archives
The Constitution: Amendments 11–27 (Amendment XXII)Amtliche Quelle
[20] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Inneres und Heimat, 24.06.2020
Beschlussempfehlung und Bericht zu Drucksache 19/8275, Drucksache 19/20357Amtliche Quelle