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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 3

Sollen Politiker verpflichtet werden, die Umsetzung wichtiger Wahlversprechen regelmäßig öffentlich zu dokumentieren?

Koalitionsverträge gelten als politisch verbindlich, einklagen lassen sie sich nicht. Bilanzen über die Umsetzung entstehen heute freiwillig, auf Anfrage im Bundestag oder durch Auswertungen von außen.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 1: Demokratie und direkte Mitbestimmung · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Bundestagsabgeordnete sind nach dem Grundgesetz „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. [1] Ein Koalitionsvertrag ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch rechtlich bindend; er gilt als politisch verbindlich, lässt sich aber nicht einklagen. [2][3]

Das Parteiengesetz verlangt, dass Parteien ihre Ziele in Programmen niederlegen; einen Bericht über deren Umsetzung verlangt es nicht. Öffentlich Rechenschaft geben müssen Parteien und Bundestagsfraktionen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel. [4][5][6]

Bilanzen entstehen bisher freiwillig oder auf Nachfrage. Der Koalitionsvertrag von 2018 sah zur Mitte der Wahlperiode eine Bestandsaufnahme vor; die Bundesregierung legte sie im November 2019 vor. [7][8] Im Koalitionsvertrag von 2025 verpflichten sich CDU, CSU und SPD, die Vereinbarung „im Regierungshandeln umzusetzen“, und stellen alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt; eine öffentliche Zwischenbilanz sieht er nach Durchsicht der Redaktion nicht vor. [9] Abgeordnete können den Stand mit Kleinen Anfragen erfragen, wie im April 2026 zur Wohnungspolitik. [10]

Die Bertelsmann Stiftung lässt Koalitionsverträge Versprechen für Versprechen auswerten. Danach hat die Ampel-Koalition bis Februar 2025 236 ihrer 453 Vorhaben ganz oder teilweise umgesetzt, das sind 52 Prozent; die beiden Vorgängerregierungen kamen jeweils auf fast 80 Prozent. In einer Befragung im März 2025 erwarteten 12 Prozent, dass alle, fast alle oder ein großer Teil der Vorhaben eines Koalitionsvertrags umgesetzt werden, 40 Prozent nur ein kleiner Teil oder kaum welche. [11]

Was dafür spricht

  • Die Autoren der Bertelsmann-Studien nennen Koalitionsverträge mit konkreten Versprechen ein „wichtiges und chancenreiches Instrument für Verbindlichkeit und Rechenschaft auch gegenüber den Wähler:innen“. [12]
  • Der damalige Vizekanzler Olaf Scholz sagte 2019 über die vereinbarte Bestandsaufnahme zur Halbzeit: „Denn es hat bewirkt, dass man die Vorhaben auch schnell hinkriegen will.“ [13]

Was dagegen spricht

  • Der Petitionsausschuss des Bundestages schrieb 2018 zu einer Petition, die gebrochene Wahlversprechen unter Strafe stellen wollte, eine Abweichung vom Wahlprogramm sei wegen unterschiedlicher Interessen und sich ändernder Verhältnisse „zuweilen unumgänglich“. [14]
  • Ob die Umsetzung von Wahlversprechen gelungen ist, müsse nach Auffassung des Ausschusses „der Einschätzung jeder Wählerin und jeden Wählers selbst vorbehalten bleiben“. [14]

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Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz, Artikel 38

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundeszentrale für politische Bildung, 14.04.2025

    Koalitionsvertrag (Deine tägliche Dosis Politik)

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundeszentrale für politische Bildung

    Koalition (Das Politiklexikon, 7. Auflage 2020)

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz, Artikel 21

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Parteiengesetz, §§ 1 und 23

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Abgeordnetengesetz, § 60

    Amtliche Quelle

  7. [7] CDU, CSU und SPD, 2018

    Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode (S. 18)

    Institut oder Körperschaft

  8. [8] Bundesregierung, 05.11.2019

    Bestandsaufnahme über die Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung

    Amtliche Quelle

  9. [9] CDU, CSU und SPD, 2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (Z. 1627, 4487 f.)

    Institut oder Körperschaft

  10. [10] Bundesregierung, 16.04.2026

    Antwort auf die Kleine Anfrage „Ein Jahr schwarz-rote Wohnungs- und Mietenpolitik“, Bundestagsdrucksache 21/5427

    Amtliche Quelle

  11. [11] Bertelsmann Stiftung (Robert Vehrkamp, Theres Matthieß), Mai 2025

    Erfolgreich gescheitert: Schlussbilanz zum Koalitionsvertrag der Ampel 2021–25 (Einwurf 03/2025)

    Institut oder Körperschaft

  12. [12] Bertelsmann Stiftung und Universität Trier (Robert Vehrkamp, Theres Matthieß), September 2023

    Mehr Koalition wagen: Halbzeitbilanz der Ampel-Koalition zur Umsetzung des Koalitionsvertrages 2021

    Institut oder Körperschaft

  13. [13] Bundesregierung, 2019

    Viel erreicht – viel bleibt zu tun (Archiv)

    Amtliche Quelle

  14. [14] Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, 29.11.2018

    Abschlussbegründung zur Petition 69716 (Pet 4-18-07-451-039627)

    Amtliche Quelle