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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 2

Sollen Bürger durch eine bestimmte Zahl geprüfter Unterschriften einen bundesweiten Volksentscheid beantragen können?

Im Bund gibt es kein Volksbegehren per Unterschriftensammlung. Wie viele Unterschriften die Länder, die EU und die Schweiz verlangen, wie sie geprüft werden und welche Zahlen im Bundestag vorgeschlagen wurden.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 1: Demokratie und direkte Mitbestimmung · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Im Bund können Bürger heute keinen Gesetzentwurf per Unterschriftensammlung einbringen; Gesetzesvorlagen kommen von der Bundesregierung, aus dem Bundestag oder vom Bundesrat. [1] Ein Volksbegehren sieht das Grundgesetz nur bei einer Neugliederung des Bundesgebiets vor: Dann muss ein Zehntel der Wahlberechtigten im betroffenen Gebiet unterschreiben, und die Gemeinden bestätigen, dass die Unterzeichner dazu berechtigt waren. [2][3] Für Volksentscheide zu anderen Fragen wäre eine Grundgesetzänderung nötig. [4] Davon zu trennen sind Petitionen: Unterstützen 30.000 Menschen eine Petition an den Bundestag innerhalb von sechs Wochen, werden die Petenten grundsätzlich öffentlich angehört; bis Mitte 2024 lag die Schwelle bei 50.000 in vier Wochen. [5][6]

Eine Europäische Bürgerinitiative braucht mindestens eine Million Unterstützer aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten; je Land gelten Mindestzahlen, für Deutschland 69.120. [7][8] In Deutschland prüft das Bundesverwaltungsamt die Unterschriften per Stichprobe. [9] Die EU-Kommission ist danach nicht verpflichtet, ein Gesetz vorzuschlagen. [10] In der Schweiz kommt eine Volksinitiative zustande, wenn innerhalb von 18 Monaten 100.000 gültige Unterschriften vorliegen. [11]

In den Ländern sind die Hürden verschieden hoch: Hamburg verlangt für ein Volksbegehren ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten, derzeit 65.652 Menschen, Berlin 7 Prozent innerhalb von vier Monaten, Nordrhein-Westfalen 8 Prozent und Bayern ein Zehntel. [12][13][14][15] Davor steht meist eine kleinere Sammlung, etwa 20.000 Unterschriften in Berlin oder 25.000 in Bayern; in Bayern müssen sich Unterstützer dann innerhalb von 14 Tagen eigenhändig eintragen. [13][16][17] Beim Berliner Volksbegehren „Berlin autofrei“ waren 2026 von 84.908 geprüften Unterschriften 15.800 ungültig. [18] In Schleswig-Holstein lassen sich Volksinitiativen seit 2021 auch online unterzeichnen. [19]

Im Bundestag gab es Entwürfe mit konkreten Zahlen: SPD und Grüne sahen 2002 für ein Volksbegehren 5 Prozent der Stimmberechtigten innerhalb von sechs Monaten vor, „rund drei Millionen“; der Entwurf verfehlte die nötige Zweidrittelmehrheit. [20][21] Die Linke wollte 2017 eine Million Unterschriften in neun Monaten; der Entwurf erledigte sich mit dem Ende der Wahlperiode. [22][23] Der Entwurf der AfD-Fraktion von Juli 2026 sieht eine Volksabstimmung auf Verlangen von einer Million Stimmberechtigten vor; beraten wurde er bisher nicht. [24][25] Eine Million entspricht rechnerisch rund 1,7 Prozent der 60,5 Millionen Wahlberechtigten der Bundestagswahl 2025. [26]

Was dafür spricht

  • Ralf-Uwe Beck vom Verein Mehr Demokratie sagte 2019 in einer Anhörung des Bundestages: „Gesetzentwürfe müssen sich bei den Unterschriftensammlungen in der Öffentlichkeit bewähren.“ [27]
  • SPD und Grüne schrieben 2002 in ihrem Entwurf: „Der eigentliche Test für die Relevanz des Gesetzentwurfs und seine Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern ist das Erreichen der für das Volksbegehren erforderlichen Unterstützung.“ [20]

Was dagegen spricht

  • Katharina Liesenberg vom Verein „mehr als wählen“ nannte in derselben Anhörung externe Einflussnahme und eine ungleiche Beteiligung je nach Bildung und Sprache „große Probleme direkter Demokratie“. [27]
  • Die Sachverständige Regina Ogorek wandte in ihrer Stellungnahme für den Innenausschuss ein, Abstimmende könnten eine Vorlage nur annehmen oder ablehnen, denn „auch die Initianten und ihre Unterstützer sind nicht die Bevölkerung“. [28]

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METHODE


So zählen wir

Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz, Artikel 76

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz, Artikel 29

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 GG, § 36

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesregierung, 09.01.2026

    Antwort auf eine schriftliche Frage zu Volksentscheiden, Bundestagsdrucksache 21/3520, Frage 26

    Amtliche Quelle

  5. [5] Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss

    Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses, Nr. 8.4

    Amtliche Quelle

  6. [6] Deutscher Bundestag, heute im bundestag 191/2025, 04.06.2025

    Verfahrensgrundsätze für die Ausschussarbeit beschlossen

    Amtliche Quelle

  7. [7] Europäische Union, 17.04.2019

    Verordnung (EU) 2019/788 über die Europäische Bürgerinitiative

    Amtliche Quelle

  8. [8] Europäische Kommission

    Mindestzahl an Unterzeichnenden pro Mitgliedstaat für Europäische Bürgerinitiativen

    Amtliche Quelle

  9. [9] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIG), § 3

    Amtliche Quelle

  10. [10] Europäische Kommission

    Europäische Bürgerinitiative: So funktioniert’s

    Amtliche Quelle

  11. [11] Schweizerische Bundeskanzlei

    Volksinitiativen

    Amtliche Quelle

  12. [12] Freie und Hansestadt Hamburg, Landeswahlamt

    Initiative, Begehren, Entscheid und Bürgerschaftsreferendum

    Amtliche Quelle

  13. [13] Land Berlin, Senatskanzlei

    Verfassung von Berlin, Artikel 63

    Amtliche Quelle

  14. [14] Land Nordrhein-Westfalen

    Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Artikel 68

    Amtliche Quelle

  15. [15] Freistaat Bayern

    Verfassung des Freistaates Bayern, Artikel 74

    Amtliche Quelle

  16. [16] Freistaat Bayern

    Landeswahlgesetz, Artikel 63 (Zulassungsantrag)

    Amtliche Quelle

  17. [17] Freistaat Bayern

    Landeswahlgesetz, Artikel 65 und 69 (Eintragungsfrist, Eintragung)

    Amtliche Quelle

  18. [18] Der Landeswahlleiter für Berlin, 22.05.2026

    Volksbegehren „Berlin autofrei“: Volksbegehren nicht zustande gekommen

    Amtliche Quelle

  19. [19] Innenministerium Schleswig-Holstein, 01.10.2021

    Erstellen und Mitzeichnung von Volksinitiativen jetzt auch online möglich

    Amtliche Quelle

  20. [20] Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, 13.03.2002

    Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz, Drucksache 14/8503

    Amtliche Quelle

  21. [21] Deutscher Bundestag, 07.06.2002

    Plenarprotokoll 14/240

    Amtliche Quelle

  22. [22] Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, 24.10.2017

    Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz, Drucksache 19/16

    Amtliche Quelle

  23. [23] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen 09.10.2026

    Vorgang zu Drucksache 19/16, Beratungsstand „Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode“

    Amtliche Quelle

  24. [24] Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, 22.07.2026

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene, Drucksache 21/7252

    Amtliche Quelle

  25. [25] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen 09.10.2026

    Vorgang zu Drucksache 21/7252, Beratungsstand „Noch nicht beraten“

    Amtliche Quelle

  26. [26] Die Bundeswahlleiterin, 2025

    Bundestagswahl 2025: Endgültiges Ergebnis Deutschland

    Amtliche Quelle

  27. [27] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Inneres und Heimat, 18.03.2019

    Wortprotokoll der 44. Sitzung, öffentliche Anhörung zu Drucksache 19/16

    Amtliche Quelle

  28. [28] Regina Ogorek, Ausschussdrucksache 19(4)241 C, 14.03.2019

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf „zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz“

    Institut oder Körperschaft