ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 2
Sollen Bürger durch eine bestimmte Zahl geprüfter Unterschriften einen bundesweiten Volksentscheid beantragen können?
Im Bund gibt es kein Volksbegehren per Unterschriftensammlung. Wie viele Unterschriften die Länder, die EU und die Schweiz verlangen, wie sie geprüft werden und welche Zahlen im Bundestag vorgeschlagen wurden.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 1: Demokratie und direkte Mitbestimmung · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Im Bund können Bürger heute keinen Gesetzentwurf per Unterschriftensammlung einbringen; Gesetzesvorlagen kommen von der Bundesregierung, aus dem Bundestag oder vom Bundesrat. [1] Ein Volksbegehren sieht das Grundgesetz nur bei einer Neugliederung des Bundesgebiets vor: Dann muss ein Zehntel der Wahlberechtigten im betroffenen Gebiet unterschreiben, und die Gemeinden bestätigen, dass die Unterzeichner dazu berechtigt waren. [2][3] Für Volksentscheide zu anderen Fragen wäre eine Grundgesetzänderung nötig. [4] Davon zu trennen sind Petitionen: Unterstützen 30.000 Menschen eine Petition an den Bundestag innerhalb von sechs Wochen, werden die Petenten grundsätzlich öffentlich angehört; bis Mitte 2024 lag die Schwelle bei 50.000 in vier Wochen. [5][6]
Eine Europäische Bürgerinitiative braucht mindestens eine Million Unterstützer aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten; je Land gelten Mindestzahlen, für Deutschland 69.120. [7][8] In Deutschland prüft das Bundesverwaltungsamt die Unterschriften per Stichprobe. [9] Die EU-Kommission ist danach nicht verpflichtet, ein Gesetz vorzuschlagen. [10] In der Schweiz kommt eine Volksinitiative zustande, wenn innerhalb von 18 Monaten 100.000 gültige Unterschriften vorliegen. [11]
In den Ländern sind die Hürden verschieden hoch: Hamburg verlangt für ein Volksbegehren ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten, derzeit 65.652 Menschen, Berlin 7 Prozent innerhalb von vier Monaten, Nordrhein-Westfalen 8 Prozent und Bayern ein Zehntel. [12][13][14][15] Davor steht meist eine kleinere Sammlung, etwa 20.000 Unterschriften in Berlin oder 25.000 in Bayern; in Bayern müssen sich Unterstützer dann innerhalb von 14 Tagen eigenhändig eintragen. [13][16][17] Beim Berliner Volksbegehren „Berlin autofrei“ waren 2026 von 84.908 geprüften Unterschriften 15.800 ungültig. [18] In Schleswig-Holstein lassen sich Volksinitiativen seit 2021 auch online unterzeichnen. [19]
Im Bundestag gab es Entwürfe mit konkreten Zahlen: SPD und Grüne sahen 2002 für ein Volksbegehren 5 Prozent der Stimmberechtigten innerhalb von sechs Monaten vor, „rund drei Millionen“; der Entwurf verfehlte die nötige Zweidrittelmehrheit. [20][21] Die Linke wollte 2017 eine Million Unterschriften in neun Monaten; der Entwurf erledigte sich mit dem Ende der Wahlperiode. [22][23] Der Entwurf der AfD-Fraktion von Juli 2026 sieht eine Volksabstimmung auf Verlangen von einer Million Stimmberechtigten vor; beraten wurde er bisher nicht. [24][25] Eine Million entspricht rechnerisch rund 1,7 Prozent der 60,5 Millionen Wahlberechtigten der Bundestagswahl 2025. [26]
Was dafür spricht
- Ralf-Uwe Beck vom Verein Mehr Demokratie sagte 2019 in einer Anhörung des Bundestages: „Gesetzentwürfe müssen sich bei den Unterschriftensammlungen in der Öffentlichkeit bewähren.“ [27]
- SPD und Grüne schrieben 2002 in ihrem Entwurf: „Der eigentliche Test für die Relevanz des Gesetzentwurfs und seine Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern ist das Erreichen der für das Volksbegehren erforderlichen Unterstützung.“ [20]
Was dagegen spricht
- Katharina Liesenberg vom Verein „mehr als wählen“ nannte in derselben Anhörung externe Einflussnahme und eine ungleiche Beteiligung je nach Bildung und Sprache „große Probleme direkter Demokratie“. [27]
- Die Sachverständige Regina Ogorek wandte in ihrer Stellungnahme für den Innenausschuss ein, Abstimmende könnten eine Vorlage nur annehmen oder ablehnen, denn „auch die Initianten und ihre Unterstützer sind nicht die Bevölkerung“. [28]
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METHODE
So zählen wir
Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.
Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grundgesetz, Artikel 76Amtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grundgesetz, Artikel 29Amtliche Quelle
[3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 GG, § 36Amtliche Quelle
[4] Bundesregierung, 09.01.2026
Antwort auf eine schriftliche Frage zu Volksentscheiden, Bundestagsdrucksache 21/3520, Frage 26Amtliche Quelle
[5] Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss
Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses, Nr. 8.4Amtliche Quelle
[6] Deutscher Bundestag, heute im bundestag 191/2025, 04.06.2025
Verfahrensgrundsätze für die Ausschussarbeit beschlossenAmtliche Quelle
[7] Europäische Union, 17.04.2019
Verordnung (EU) 2019/788 über die Europäische BürgerinitiativeAmtliche Quelle
[8] Europäische Kommission
Mindestzahl an Unterzeichnenden pro Mitgliedstaat für Europäische BürgerinitiativenAmtliche Quelle
[9] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIG), § 3Amtliche Quelle
[10] Europäische Kommission
Europäische Bürgerinitiative: So funktioniert’sAmtliche Quelle
[11] Schweizerische Bundeskanzlei
VolksinitiativenAmtliche Quelle
[12] Freie und Hansestadt Hamburg, Landeswahlamt
Initiative, Begehren, Entscheid und BürgerschaftsreferendumAmtliche Quelle
[13] Land Berlin, Senatskanzlei
Verfassung von Berlin, Artikel 63Amtliche Quelle
[14] Land Nordrhein-Westfalen
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Artikel 68Amtliche Quelle
[15] Freistaat Bayern
Verfassung des Freistaates Bayern, Artikel 74Amtliche Quelle
[16] Freistaat Bayern
Landeswahlgesetz, Artikel 63 (Zulassungsantrag)Amtliche Quelle
[17] Freistaat Bayern
Landeswahlgesetz, Artikel 65 und 69 (Eintragungsfrist, Eintragung)Amtliche Quelle
[18] Der Landeswahlleiter für Berlin, 22.05.2026
Volksbegehren „Berlin autofrei“: Volksbegehren nicht zustande gekommenAmtliche Quelle
[19] Innenministerium Schleswig-Holstein, 01.10.2021
Erstellen und Mitzeichnung von Volksinitiativen jetzt auch online möglichAmtliche Quelle
[20] Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, 13.03.2002
Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz, Drucksache 14/8503Amtliche Quelle
[21] Deutscher Bundestag, 07.06.2002
Plenarprotokoll 14/240Amtliche Quelle
[22] Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, 24.10.2017
Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz, Drucksache 19/16Amtliche Quelle
[23] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen 09.10.2026
Vorgang zu Drucksache 19/16, Beratungsstand „Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode“Amtliche Quelle
[24] Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, 22.07.2026
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene, Drucksache 21/7252Amtliche Quelle
[25] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen 09.10.2026
Vorgang zu Drucksache 21/7252, Beratungsstand „Noch nicht beraten“Amtliche Quelle
[26] Die Bundeswahlleiterin, 2025
Bundestagswahl 2025: Endgültiges Ergebnis DeutschlandAmtliche Quelle
[27] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Inneres und Heimat, 18.03.2019
Wortprotokoll der 44. Sitzung, öffentliche Anhörung zu Drucksache 19/16Amtliche Quelle
[28] Regina Ogorek, Ausschussdrucksache 19(4)241 C, 14.03.2019
Stellungnahme zum Gesetzentwurf „zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz“Institut oder Körperschaft